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Im Jahr 2016 prüfte der Landesrechnungshof im Rahmen einer überörtlichen Kommunalprüfung die „Gebührenerhebung und Strategien bei der Schmutzwasserbeseitigung“ auch in der Gemeinde Diekholzen. Darüber wurde seinerzeit in den Sitzungen des Finanzausschusses (10.11.2016), des Verwaltungsausschusses und Gemeinderates (17.11.2016) berichtet und über die Entgegennahme des Berichtes die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Nun liegt vom Landesrechnungshof eine Zusammenfassung der überörtlichen Kommunalprüfungen ab dem Jahr 2011 vor, die in verschiedenen Niedersächsischen Gemeinden durchgeführt wurden.
Dieser Bericht ist bezeichnet als „Prüfungsmitteilung Evaluation Gebührenprüfungen“ in dem auch die Gemeinde Diekholzen aufgeführt wird, vergl. Seite 5 ff.
Die vom Landesrechnungshof damals gegebenen Handlungsempfehlungen zur Trennung von Schmutz-und Regenwasser sind in der Gemeinde Diekholzen (bis auf eine von elf) noch nicht umgesetzt worden. In der Sitzung am 26.09.2019 hat der Rat beschlossen, dass für Schmutz-und Regenwasser getrennte Gebühren erhoben werden sollen.
Stand des Verfahrens:
Um die neue Gebührenerhebung umzusetzen, sind umfangreiche Vorarbeiten wie zum Beispiel
nötig.
Allein die erforderlichen Vorarbeiten und Beratungen können aufgrund der angespannten Personalsituation im Rathaus und coronabedingt nur verzögert erfolgen. Weiterhin sind die entsprechenden Satzungen noch zu erarbeiten.
Der angestrebte Einführungstermin 01.01.2021 für getrennte Gebühren kann somit nicht eingehalten werden.
Nach einem Ausschreibungsverfahren war am 21.04.2020 beschlossen worden, die Firma COMUNA GmbH mit Sitz in Weyhe, mit den entsprechenden Planungsleistungen zur Einführung der getrennten Gebühren zu beauftragen. Zurzeit findet die Fragebogenaktion zur Ermittlung der befestigten Flächen statt.
Nach Abschluss aller Arbeiten sind die erhobenen Daten noch in das Abrechnungsprogramm zur Bescheiderstellung für sämtliche Grundstücke /Objekte mit bebauten Flächen einzupflegen.
Die „Prüfungsmitteilung Evaluation Gebührenprüfungen“ vom 08.09.2020 des Niedersächsischen Landesrechnungshofes wird entgegengenommen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | LRH Evaluation Gebührenprüfungen (003) (815 KB) |