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Von Seiten des Landkreises Hildesheim wird vorgeschlagen, dass aufgrund der durch das vom Landkreis beauftragte Ingenieurbüro eingetretenen Verzögerungen jetzt auf einen Versuchsaufbau verzichtet und gleich eine dauerhafte Lösung hergestellt werden soll. Es wurde hierzu eine Kostenberechnung für 2 Varianten vorgelegt (siehe Anlage).
Kosten Provisorium: 3.391,50 €
Kosten dauerhafte Fahrbahneinengung: 10.222,10 €
Holztafeln zur optischen Fahrbahneinengung: 5.712,00 € - optional.
In die Zuständigkeit der Gemeinde fallen darüber hinaus die Baunebenkosten in Höhe von 20 % (z.B. Baustelleneinrichtung, VBA o.ä.)
Ingenieurleistungen für den Entwurf der Fahrbahnverengung: ca. 2.000,00 €.
Der Landkreis würde sich, wie mit seinem Schreiben vom 20.08.2020 angekündigt, bei einer Entscheidung der Gemeinde sofort für eine dauerhafte Lösung, mit den Kosten, die für das Provisorium angefallen wären (3.391,50 €) beteiligen. Die darüber hinaus gehenden Kosten für die dauerhafte Einengung sowie die Holztafeln gingen zu Lasten der Gemeinde Diekholzen.
Damit würden sich für die Gemeinde Kosten für den Bau inkl. Holztafeln in Höhe von geschätzt rund 15.800 € ergeben, hinzu kämen Baunebenkosten in Höhe von ca. 3.200 € sowie die Ingenieurleistungen von ca. 2.000 €
Zur Vereinfachung des Ablaufs bietet der Landkreis der Gemeinde deshalb jetzt an, über den Abschluss eines Verwaltungsabkommens zwischen Gemeinde Diekholzen und Landkreis Hildesheim die Maßnahme in unsere eigene Verantwortung zu übernehmen und das Vorhaben selbst weiter zu planen und umzusetzen.
Variante 1:
Die Gemeinde Diekholzen entscheidet sich für eine dauerhafte Lösung ohne Provisorium, führt das Vorhaben in Eigenregie weiter und erteilt dem Ing-Büro einen Auftrag.
Das Vorhaben wird auf Grund der momentanen personellen und wirtschaftlichen Situation ins Jahr 2021 verschoben.
Haushaltsmittel in Höhe von ca. 24.000,00 € incl. einer ca. 10 %igen Reserve für mögl. Kostensteigerungen, werden für den Haushalt 2021 entsprechend bereitgestellt.
Variante 2:
Die Gemeinde Diekholzen entscheidet sich für eine dauerhafte Lösung ohne Provisorium.
Der Landkreis Hildesheim betreut die Maßnahme weiter und erteilt dem Ing-Büro den Auftrag.
Eine Vereinbarung zwischen Landkreis Hildesheim und der Gemeinde zur Kostenübernahme, auch der des Ing.-Büros, ist abzuschließen.
Kostenschätzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Diekholzen - Söhre, Kostenschätzung Fahrbahneinengung (509 KB) |