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Vorlage - 2017/202  

Betreff: Stellungnahme zur LSG-Ausweisung "Beuster und Kalte Beuster" im Gebiet der Gemeinden Diekholzen, Sibbesse und der Stadt Bad Salzdetdurth, Landkreis Hildesheim
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Technik und Umwelt Vorbereitung
14.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
16.11.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Wie beim Workshop Hochwasserschutz besprochen, wird die Gemeinde eine Stellungnahme zur o.g. geplanten LSG-Ausweisung abgeben.

Zurzeit liegen die Unterlagen in der Verwaltung aus (vom 30.10. bis 01.12.2017). Stellungnahmen von der Gemeinde und von jedermann sollen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist beim Landkreis eingehen.

Die Verwaltung verweist auf ihre abgegebene Stellungnahme aus der Vorabbeteiligung im April 2016, die wie folgt lautet:

"Die zeichnerischen Darstellungen der geplanten Abgrenzungen eines Landschaftsschutzgebietes bzw. Naturschutzgebietes können von der Gemeinde zu großen Teilen nachvollzogen werden. Eine Absicherung als Landschaftsschutzgebiet, nicht als Naturschutzgebiet wird als ausreichend angesehen.

Für spätere Vorhaben, bzw. Planungen der Gemeinde Diekholzen sollte bei der Ausweisung folgendes berücksichtigt werden:

  1. Im Bereich I (s. Anlage) soll evtl. ein Regenrückhaltebecken zum Hochwasserschutz für die Ortschaft Diekholzen angelegt werden.
     
  2. Im Bereich II (s. Anlage) wird bei einer Erweiterung der Wohnbebauung der Ortschaft Diekholzen die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens notwendig. Da das bereits vorhandene Regenrückhaltebecken im geplanten Landschaftsschutzgebiet liegt, gehe ich davon aus, dass auch ein weiteres in einem Landschaftsschutzgebiet genehmigungsfähig ist. Außerdem wird auf dieser Fläche das traditionelle Osterfeuer abgebrannt.
     
  3. Im Bereich III (s. Anlage) sollte vorsorglich eine Baufläche für ein Feuerwehrhaus herausgenommen werden.
     
  4. Im Bereich IV (s. Anlage) sollte der vorhandene ca. 10 m breite Gewässerrandstreifen dargestellt werden, nicht jedoch das restliche intensiv bewirtschaftete Ackerland.
     
  5. Im Bereich V (s. Anlage) sollte die vorhandene Ausgleichsfläche Bestandteil werden, nicht jedoch das angrenzende intensiv bewirtschaftete Ackerland."


 

Zu ergänzen ist diese Stellungnahme um die vollständige Herausnahme der Grundflächen vom Clubhaus Diekholzen, der Druckerhöhungs- und Chlordosierungsanlage und der Abwasserpumpstation Diekholzen. Anzupassen ist die Stellungnahme z.B. dahingehend, dass eine Ausweisung als Naturschutzgebiet nicht mehr vorgesehen ist.

 

 


Eine angepasste Stellungnahme wird erneut abgegeben. Sie wird dahingehend ergänzt, dass die Flächen (wie vorgenannt) aus den auszuweisenden Schutzgebietsflächen herausgenommen werden sollen.

 

 

 

Anlage/n:

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen