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Wie beim Workshop Hochwasserschutz besprochen, wird die Gemeinde eine Stellungnahme zur o.g. geplanten LSG-Ausweisung abgeben.
Zurzeit liegen die Unterlagen in der Verwaltung aus (vom 30.10. bis 01.12.2017). Stellungnahmen von der Gemeinde und von jedermann sollen bis zum Ablauf der Auslegungsfrist beim Landkreis eingehen.
Die Verwaltung verweist auf ihre abgegebene Stellungnahme aus der Vorabbeteiligung im April 2016, die wie folgt lautet:
"Die zeichnerischen Darstellungen der geplanten Abgrenzungen eines Landschaftsschutzgebietes bzw. Naturschutzgebietes können von der Gemeinde zu großen Teilen nachvollzogen werden. Eine Absicherung als Landschaftsschutzgebiet, nicht als Naturschutzgebiet wird als ausreichend angesehen.
Für spätere Vorhaben, bzw. Planungen der Gemeinde Diekholzen sollte bei der Ausweisung folgendes berücksichtigt werden:
Zu ergänzen ist diese Stellungnahme um die vollständige Herausnahme der Grundflächen vom Clubhaus Diekholzen, der Druckerhöhungs- und Chlordosierungsanlage und der Abwasserpumpstation Diekholzen. Anzupassen ist die Stellungnahme z.B. dahingehend, dass eine Ausweisung als Naturschutzgebiet nicht mehr vorgesehen ist.
Eine angepasste Stellungnahme wird erneut abgegeben. Sie wird dahingehend ergänzt, dass die Flächen (wie vorgenannt) aus den auszuweisenden Schutzgebietsflächen herausgenommen werden sollen.