Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.11.2016 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:05 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/092 Anhebung des Wasserpreises zum 01.01.2017 | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Die Gebühren für die gemeindeeigene Wasserversorgung sind zuletzt zum 01.01.2009 angehoben worden.
Die damalige Anhebung hatte zur Folge, dass der Wasserpreis seit nunmehr 8 Jahren stabil gehalten werden konnte. In den ersten Jahren wurden Gewinne erwirtschaftet, die in den letzten Jahren wieder kontinuierlich abgebaut wurden.
Dieser regelmäßige Zyklus wird mit dem Wirtschaftsabschluss 2016 sehr wahrscheinlich seinen Tiefpunkt erreichen, dem für die Folgejahre entgegenzuwirken ist.
Herr Laugwitz geht noch einmal ergänzend auf die Anlagen zur Sitzungsvorlage ein und erläutert die Gründe für den verwaltungsseitigen Vorschlag zur Anhebung der Gebühren.
Seitens der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, die mtl. Grundgebühr auf 8,50 € (bislang 6,00 €) und die Verbrauchsgebühr auf 1,15 €/m3 (bislang 1,10 €/m3) anzuheben. Beide Beträge verstehen sich zzgl. 7,00% MwSt.
Eine entsprechende Satzungsänderung ist bereits vom Finanzausschuss und vom Verwaltungsausschuss beschlossen worden.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt den VI. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Wasserversorgung, wie er der Anlage zur Sitzung beigefügt ist. Der VI. Nachtrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Fassungen des § 10 Abs. 2 Satz 3 und des § 10 Abs. 3 Satz 3 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig