Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.05.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:30 - 20:00 (öffentlich ab 19:30) | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/076 Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen |
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Status: | öffentlich | |||||||
Mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes haben sich auch die Rechtsgrundlagen für die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Diekholzen geändert. Aus diesem Grund ist der Erlass einer entsprechenden neuen Satzung notwendig.
Die von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände erarbeitete Mustersatzung wurde in Zusammenarbeit mit dem Gemeindebrandmeister sowie den Ortsbrandmeistern an die Strukturen der Gemeinde Diekholzen angepasst.
Herr Ding bedankt sich auf diesem Wege noch einmal ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit den Feuerwehren zur Erarbeitung dieser Satzung.
Beschluss:
Die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen wird in der vorgelegten Fassung samt der Anlagen Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen und Grundsätze über die Organisation der Kinderabteilung (Kinderfeuerwehr) der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen beschlossen. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen vom 31. Mai 1995 samt der Anlage Grundsätze über die Organisation der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Diekholzen vom 31. Mai 1995 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig