Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 20.02.2020 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2020/385 Die Unabhängigen: Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung vom 03.11.2016 | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Glados erläutert den Antrag der Fraktion der Unabhängigen und geht zusammenfassend auf die beantragten Änderungen ein. Der Ausschussvorsitzende werde durch die bisherige Regelung der Geschäftsordnung in den Ausschüssen von der Diskussion und der Meinungsäußerung ausgeschlossen. Die Regelung, dass jedes Ratsmitglied nur einmal zu einem Beratungsgegenstand sprechen darf, verhindere eine sachliche Diskussion zu dem anstehenden Thema.
Die Anwesenden stimmen den beantragten Änderungen einvernehmlich zu, weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.
Beschluss:
Die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Diekholzen wird wie folgt geändert:
§ 20 wird wie folgt neu gefasst:
Für den Geschäftsgang und das Verfahren des Verwaltungsausschusses gelten die Vorschriften des I. Abschnittes dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme der §§ 2, 3 Abs. 1 Satz 4, 10 Abs. 6 und 17 entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen.
§ 24 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Für den Geschäftsgang und das Verfahren der Ratsausschüsse sowie der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften gelten die Vorschriften des I. Abschnittes dieser Geschäftsordnung mit Ausnahme der §§ 3 Abs. 1 Satz 4 und 10 Abs. 6 entsprechend, soweit nicht gesetzliche Vorschriften vorgehen oder Bestimmungen dieser Geschäftsordnung entgegenstehen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig