Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.06.2019 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 18:25 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2019/318 Breitbandausbau im Landkreis Hildesheim/ Förderantrag | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Ding verweist auf die Fördermöglichkeiten für die sogenannten „weißen Flecken“ in der Gemeinde. Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt mit den kreisangehörigen Kommunen eine Vereinbarung zum Breitbandausbau zu schließen. Es sollen Fördergelder vom Bund und Land beantragt werden, um damit einen Breitbandausbau in den betroffenen Gebieten zu ermöglichen. Nach Abzug der Fördergelder wird ein Eigenanteil des Antragstellers bestehen bleiben. Aufgrund der zu schließenden Vereinbarung würden sich die Kosten auf den Landkreis und die Gemeinde je zur Hälfte aufteilen.
Hinsichtlich der Förderungen ergeben sich fast täglich neue Aussagen. Wie durch den Landkreis mitgeteilt, beläuft sich die Förderquote des Landes statt auf 25 % auf nunmehr
10 %. Herr Ding verweist hier auf den Artikel in der HAZ vom 22.06.19.
Aufgrund der Einstufung der Gemeinde Diekholzen als strukturschwache Kommune, hat sich die Förderung des Bundes jedoch von 50 % auf 60 % erhöht. Der Eigenanteil der Gemeinde Diekholzen für die „weißen Flecken“ und die St.-Franziskus-Schule wird sich durch die beiden Änderungen auf ca. 80.000 € belaufen.
Die Ratsmitglieder stimmen überein, dass durch die Beantragung der Fördermittel die Versorgung der St.- Franziskus-Schule, der Heimstatt Röderhof, als größtem Arbeitgeber in der Gemeinde, und der Betriebe in den Gewerbegebieten mit Breitbandanschlüssen endlich erreicht werden kann.
Beschluss:
1.Die Gemeinde Diekholzen beauftragt die Kreisverwaltung (Landkreis Hildesheim), die Förderanträge auf Erteilung von Zuwendungen bei den Förderstellen des Bundes (ateneKom GmbH) sowie des Landes Niedersachsen (NBank) zu stellen.
2. Der beiliegende Vertragsentwurf für die Kooperationsvereinbarung und die grundsätzliche Finanzierung des kommunalen Eigenanteils werden beschlossen. Der beim Antragsteller für die Fördermittel (Landkreis Hildesheim) verbleibende kommunale Eigenanteil wird für das Ausbaugebiet der Gemeinde Diekholzen zur Hälfte von der Gemeinde mitgetragen.Die Einplanung der Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatung für das Haushaltsjahr 2020. Sofern eine Auftragserteilung bereits im Jahr 2019 erfolgen kann, werden die entsprechenden Haushaltsmittel im Nachtragsplan 2019 zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig