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Auszug - Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG)  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2017/190 Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG)
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Laugwitz geht zusammenfassend auf den Inhalt der Vorlage ein und nennt einige Beispiele hierzu.

 

Von dem Behördenoptionsmodell sollte Gebrauch gemacht werden, damit man sich die Möglichkeit nicht nimmt, das Widerspruchsverfahren in begründeten Einzelfällen wieder zuzulassen.

 

Der Finanzausschuss und der Verwaltungsausschuss haben der Vorlage bereits in ihren letzten Sitzungen einstimmig zugestimmt.

Beschluss

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG) in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen