Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.11.2017 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 20:00 - 21:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2017/190 Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG) | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Laugwitz geht zusammenfassend auf den Inhalt der Vorlage ein und nennt einige Beispiele hierzu.
Von dem Behördenoptionsmodell sollte Gebrauch gemacht werden, damit man sich die Möglichkeit nicht nimmt, das Widerspruchsverfahren in begründeten Einzelfällen wieder zuzulassen.
Der Finanzausschuss und der Verwaltungsausschuss haben der Vorlage bereits in ihren letzten Sitzungen einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG) in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig