Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 16.11.2017 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 20:00 - 21:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2017/187 Jahresabschluss 2013; Ergebnisverwendung und Entlastung der Bürgermeisterin | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Laugwitz geht kurz auf die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung 2013 ein. Der Finanzausschuss und der Verwaltungsausschuss haben der Vorlage bereits in ihren letzten Sitzungen einstimmig zugestimmt.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.
Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Jahr 2013 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2013 erzielte Überschuss in Höhe von 320.258,11 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2013 erzielte Überschuss in Höhe von 156.762,35 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Bürgermeisterin wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2013 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig