Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 15.11.2017 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:00 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2017/190 Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG) | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Laugwitz geht ausführlich auf den Inhalt der Vorlage ein und nennt einige Beispiele hierzu.
Von dem Behördenoptionsmodell solle Gebrauch gemacht werden, damit man sich die Möglichkeit nicht nimmt, das Widerspruchsverfahren in begründeten Einzelfällen wieder zuzulassen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Richtlinie zur Anwendung des optionalen Widerspruchsverfahrens nach § 80 Abs. 3 Niedersächsisches Justizgesetz (NJG) in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig