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29.06.2023

Förderung Balkonkraftwerke - Anträge weiter möglich!

Energieeinsparung und Klimaschutz sind für die Gemeinde Diekholzen eine zentrale umweltpolitische Aufgabe. Die Photovoltaik stellt eine besonders effiziente und umweltentlastende Form der Energiebereitstellung dar. Um die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zur Errichtung von Photovoltaikanlagen als Balkonmodule zu motivieren, hat der Gemeinderat eine Förderung zur Beschaffung von Balkonkraftwerken beschlossen.

Förderfähig ist die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen für sog. Balkonmodule mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung von 600 Watt auf und an Neu- und Bestandsgebäuden im Gebiet der Gemeinde Diekholzen. Die jeweiligen Vorgaben des Netzbetreibers und der Bundesnetzagentur für diese Anlagen sind für eine Förderung maßgeblich. Antragsberechtigt sind Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie Mieterinnen und Mieter. Die Höhe der Förderung beträgt 100,00 € je Anlage. Es stehen 5.000,00 € an Haushaltsmitteln für das Förderprogramm Photovoltaik zur Verfügung.

5 Schritte zur Förderung

Die Abwicklung des gesamten Fördervorhabens findet so einfach wie möglich statt. Trotzdem muss durch die Gemeinde Diekholzen geprüft werden, ob die Förderung bewilligt werden kann. Damit alles reibungslos läuft, beachten Sie bitte die 5 Schritte zur Förderung:

Schritt 1: Förderrichtlinie aufmerksam lesen

Die Förderrichtlinie zur Förderung finden Sie hier.

Schritt 2: Antragsstellung

Den Antrag auf Gewährung eines Förderzuschusses können Sie seit dem 01.05.2023 einreichen. Dieser ist per E-Mail an info@diekholzen.de einzureichen. Auch eine postalische Antragstellung ist möglich. Die Förderung ist bis zur Erschöpfung der Haushaltsmittel, jedoch maximal bis zum 31.12.2023, beschränkt. Den Antrag finden Sie hier.

Schritt 3: Auf Förderzusage warten

Wir prüfen Ihren Antrag und Sie bekommen bei vorliegen aller Vorrausetzungen einen Förderbescheid. Die vorzeitige Beschaffung auch ohne Förderzusage ist ausdrücklich gestattet, sofern die Antragstellung vorher erfolgt ist. Sollten Sie den Kauf nur mit der Förderung durchführen wollen, empfehlen wir den Förderbescheid abzuwarten.

Schritt 4: Nachweise einreichen

Eine Übersicht über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie in der Checkliste zur Auszahlung der Förderung.

Schritt 5: Prüfung der Nachweise durch die Gemeinde Diekholzen

Die Gemeinde Diekholzen prüft Ihre eingereichten Nachweise. Wenn Sie alle erforderlichen Nachweise zur Förderung eingereicht haben, wird Ihnen der Förderzuschuss auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

Kontakt

Benjamin Möhle »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-20
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Monika Schrot »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-24
E-Mail oder Kontaktformular
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