(Diekholzen) Anmeldung der Schulanfänger 2016 / 2017
Kinder, die zwischen dem 01.10.2016 und dem 30.09.2017 das sechste Lebensjahr vollenden, werden gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) schulpflichtig. Nach dem NSchG und den dazu gültigen Erlassen muss bei allen zukünftigen Schulanfängern der Sprachstand festgestellt werden.
Der § 54 a Abs. 2 des NSchG hat derzeit folgenden Wortlaut:
„Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, sind verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung … an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen. Die Schule stellt bei den …künftig schulpflichtigen Kindern fest, ob die Voraussetzungen vorliegen.“
Kinder, bei denen dieser Mangel festgestellt wird, nehmen in der Zeit von August/September 2016 bis Juli 2017 an diesen besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teil. Die gemeindlichen Grundschulen richten in enger Absprache mit den Kindergärten der Gemeinde Diekholzen diese Fördermaßnahme ein.
Aus diesem Grund finden die Anmeldungen für die Schulanfänger 2015 wie folgt statt:
Grundschule Diekholzen: Montag 04.05.2015
(im Grundschulgebäude Diekholzen) Donnerstag 07.05.2015
Grundschule Söhre: Donnerstag 23.04.2015
(im Kindergarten Söhre)
Grundschule Barienrode: Freitag 24.04.2015
(im Kindergarten Barienrode)
In den jeweiligen Kindergärten hängen ab April Anmeldelisten aus, mit denen Sie bitte einen Termin zur Sprachstandsfeststellung vereinbaren.
Zum Termin der Sprachstandsfeststellung, bei der Ihr Kind persönlich anwesend sein muss, bringen Sie bitte auch die Geburtsurkunde mit.
Sollten Sie noch Fragen zu den Sprachfördermaßnahmen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schulleitung.
GS Diekholzen GS Barienrode GS Söhre
Frau Marzahn Frau Albrecht- Skowronski Herr Hoffmann
Alfelder Straße 7 Eichendorffstraße 1 Schulplatz 2
31199 Diekholzen 31199 Diekholzen 31199 Diekholzen
Tel. 26 37 17 Tel. 26 16 84 Tel. 26 50 40