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30.08.2021

Wahlbekanntmachung

1. Am 12. September 2021 finden in der Gemeinde Diekholzen die Landratswahl, die Kreistagswahl, die Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl statt.

Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Sollte bei der Landratswahl am 12. September 2021 keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 26. September 2021 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Stichwahl statt.

2. Die Gemeinde Diekholzen ist in folgende neun Wahlbezirke eingeteilt:

001         Diekholzen – Nord
002         Diekholzen – Mitte / Nord
003         Diekholzen – Mitte / Süd
004         Diekholzen – Süd
005         Söhre – Ost
006         Söhre – West
007         Barienrode – Ost
008         Barienrode – West
009         Egenstedt
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 09.08.2021 bis zum 20.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jede wählende Person hat für jede Wahl der Abgeordneten (Kreistagswahl und Gemeinderatswahl), für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen und für jede Direktwahl (Landratswahl) eine Stimme.

4. Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahlraum bereitgehalten.

Sie enthalten für die Wahl der Abgeordneten die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge.

Die Stimmzettel für die Direktwahl (Landrats- und Bürgermeisterwahl) enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge.

5. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie

 5.1 bei der Wahl der Abgeordneten (Kreistagswahl und Gemeinderatswahl), durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wer oder wem ihre Stimmen gelten sollen. Sie kann für jede Wahl bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf

a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,

b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,

c) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen,

d) Bewerberinnen und Bewerber derselben Listen oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,

e) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge.

Allerdings insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel, sonst ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig!

5.2 bei der Direktwahl (Landrats- und Bürgermeisterwahlwahl), durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wer oder wem ihre Stimme gelten soll.

Allerdings nicht mehr als eine Stimme auf einem Stimmzettel, sonst ist der Stimmzettel ungültig!

6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands auszuweisen.

7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme/n nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.

8. Die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.

9. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

a) Die wählende Person kennzeichnet ihre/n Stimmzettel persönlich und unbeobachtet - finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist.

b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.

c) Sie unterschreibt unter Angabe des Datums die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“.

d) Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag.

e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.

f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Sie kann den Wahlbrief auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgeben.

Verlorene Stimmzettel, die mit den Briefwahlunterlagen ausgegeben worden sind, werden nicht ersetzt.

Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, für die sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.

NähereHinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Wahlschein zu entnehmen.

Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich ab, so soll sie die Gelegenheit haben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Hat sich die wählende Person zur Kennzeichnung des Stimmzettels der Hilfe einer anderen Person bedient, so hat diese die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen.

10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

11. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht wird nach Vorschriften des Strafgesetzbuchs bestraft.

2021-08-30 - Wahlbekanntmachung KW21 (PDF, 512 kB)

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen