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04.07.2025

Änderung der Wasserabgabesatzung - Neue Gebühren ab 01. Januar 2025

In der Ratssitzung vom 26. Juni 2025 hat der Gemeinderat eine Änderung der Wasserabgabensatzung beschlossen. Ausschlaggebend für diesen Schritt waren die erheblichen Defizite in den Jahresabschlüssen der Wasserversorgung der vergangenen Jahre, die eine finanzielle Neuausrichtung zwingend notwendig gemacht haben.

Im Zuge dieser Satzungsänderung erhöht sich der Wasserbezugspreis rückwirkend zum 01. Januar 2025 von bisher 1,15 Euro (netto) auf 1,95 Euro (netto) pro Kubikmeter. Auch die monatliche Grundgebühr für Hauswasseranschlüsse wurde angepasst und steigt von bislang 8,50 Euro (netto) auf 12,00 Euro (netto).

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, auf Wunsch ihre quartalsweisen Abschlagszahlungen an die neuen Gebühren anzupassen.
Wer eine Anpassung der Abschlagshöhe vornehmen möchte, kann dies telefonisch unter 05121 202 43 bei Frau Stephanie Kirchner oder per E-Mail an Stephanie.Kirchner@Diekholzen.de veranlassen.

Die turnusgemäße Jahresendabrechnung wird voraussichtlich im Januar bzw. Februar 2026 erfolgen. In diesem Zusammenhang werden etwaige Nachzahlungen ermittelt, die sich aus den zum 01.01.2025 angepassten Gebühren für den tatsächlichen Wasserverbrauch sowie aus der erhöhten Grundgebühr ergeben. Eine Anpassung der laufenden Abschlagszahlungen durch die Gemeinde ist nicht vorgesehen.

Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen für Fragen oder Anpassungswünsche gerne zur Verfügung.

Kontakt

Frau Stephanie Kirchner »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-43
E-Mail oder Kontaktformular
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