Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat