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Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
[Nr.99085003014001 ]

Volltext

Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Onlinedienste

Zuständig

Gemeinde Diekholzen »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-0
Fax: 05121 202-55
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Carola Zimmer »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-21
E-Mail oder Kontaktformular
Sandra Mitschke »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-22
E-Mail oder Kontaktformular
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