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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
[Nr.99115005011002 ]

Volltext

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

Voraussetzungen

  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.02.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Onlinedienste

Zuständig

Gemeinde Diekholzen »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-0
Fax: 05121 202-55
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Carola Zimmer »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-21
E-Mail oder Kontaktformular
Sandra Mitschke »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-22
E-Mail oder Kontaktformular
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen