Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Diekholzen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit verkündet.
Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Hildesheim am 07.04.2025 unter Az.: (910) 15-14-10 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 1 NKomVG
vom 10.04.2025 bis zum 23.04.2025
zur Einsichtnahme während der Dienststunden im
Rathaus der Gemeinde Diekholzen,
Alfelder Str. 5, Zimmer OG-06
31199 Diekholzen
öffentlich aus.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 05121/202 - 40 gebeten.
Der Haushaltsplan wird zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Diekholzen bereitgestellt.
Diekholzen, den 08.04.2025
Der Bürgermeister
gez.
(Bludau)
Verkündung Haushaltssatzung 2025 (PDF, 184 kB)