Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Niedersachsen
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind die Gemeinden gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie der Verordnung über die Lärmkartierung 34.BlmSchV - verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden die strategischen Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erstellt wurden. Die Lärmbelastung der Bevölkerung soll vermindert werden. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil.
Entwurf des Lärmaktionsplanes Diekholzen » ( PDF, 3.9 MB)
Lärmaktionsplan4 » ( PDF, 637 kB)