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Durch eine Änderung des Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (NKommVG) ist es gemäß § 64 Absatz 3 NKommVG auch weiter möglich hybride Sitzungen durchzuführen, sofern dies in der Hauptsatzung bestimmt ist. Daher soll ein neuer § 9 eingefügt werden, welcher die Durchführung solcher Sitzungen regelt.
Gleichzeitig ist eine Anpassung von § 8 Absatz 1 notwendig, da das Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim nur noch elektronisch verfügbar ist. Dies ist in die Hauptsatzung unter Angabe der Internetadresse aufzunehmen.
Der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Diekholzen wird zugestimmt.
1 . Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Diekholzen vom 04.11.2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Änderung der Hauptsatzung vom 04.11.2021 (427 KB) |