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Mit dem Beschluss 2019/337 wurde die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen Schritte für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Ortsfeuerwehr Söhre im Baugebiet „Am Mühlenberg“ einzuleiten.
Die Gemeinde Diekholzen ist Gesellschafter der GKHi, Gesellschaft für kommunale Immobilien, damit ist sie für „Inhouse“-Geschäfte geeignet und öffentlicher Auftraggeber.
Die Gemeinde hat die GKHi am 22.11.2021 mit der Vorplanung (Leistungsphase 1+2 gemäß HOAI) incl. der Bauherrenaufgaben beauftragt. Die vorgelegte Planung für die GKHi wurde durch Herrn Dipl.-Ing. Architekt Appel als Wiederholungsplanung erstellt.
Die Vorplanung wurde dabei in Abstimmung mit dem Ortbrandmeister Söhre und dem Gemeindebrandmeister Diekholzen und der Verwaltung der Gemeinde gemäß den Vorgaben der DIN 14092 - Feuerwehrhäuser und der Unfallverhütungsvorschrift – DGUV Feuerwehren abgestimmt.
Mit der Vorlage des Flächen- und Raumprogramms auf Grundlage der Richtlinien der FUK zeigte sich, dass sich der Bedarf mit einem anderen GKHi-Projekt -Neubau Feuerwehrgerätehaus in Söhlde- deckt und sich eine Wiederholungsplanung anbietet. Vorteile dieser Planung sind Synergieeffekte über alle Leistungsphasen der Objektplanung hinweg und daraus folgenden Kosteneinsparungen/Kosten-sicherheit.
Herr Oelkers, Architekt im Neubau-Projektmanagement der kwg/ GKHi wird dem Ausschuss für Technik u. Umwelt diese Wiederholungsplanung vorstellen. Späteres Ziel des Vorhabens ist die Unterbreitung eines Generalplanangebotes und danach eines Generalübernehmerangebotes durch die GKHi an die Gemeinde.
Die Verwaltung befürwortet die Wiederholungsplanung und schlägt folgenden Beschluss für den TA / VA / Rat vor:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung des Neubaus Feuerwehrhaus Söhre - „Am Mühlenberg“ anhand der vorgestellten Wiederholungsplanung weiterzuführen.
2. Die Gesamtplanung mit den Architekten- und Ingenieurleistungen, sowie den Bauherrenaufgaben durch die GKHi sind stufenweise zu vergeben. Nach Abschluss der Entwurfsplanung und Vorlage der Kostenberechnung (Leistungsphase 3 gemäß HOAI) ist die Maßnahme den Gremien erneut durch die GKHi vorzustellen. Die Vergabe der Architekten- u. Ingenieurleistungen erfolgt hierbei durch die GKHi.
001-Wiederholungsplanung-Söhlde
002-Lageplan-Vorabzug
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 001-Wiederholungsplanung-Söhlde (1213 KB) | ||||
2 | 002-Lageplan-Vorabzug (1138 KB) |