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In der Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen vom 26.09.2019 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans - Söhre Nr. 10 „Am Mühlenberg“ gefasst.
Mit dem Ratsbeschluss vom 23.09.2021 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 08.10.2021 bis einschließlich 25.10.2021 die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Zu den übersandten Anregungen, die während dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangen sind, haben die Planer eine Stellungnahme, Stand 11.01.2022 einschl. Anlagen erstellt. Dieser Stellungnahme schließt sich die Verwaltung an und stellt nachfolgenden Beschlussvorschlag auf.
1. Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme nach § 4 (1) BauGB abgegeben haben, wie in der Vorlage vom Planer und Verwaltung vorgeschlagen.
2. Der Rat beschließt, die Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB zusammen mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB mit der vorliegenden Fassung des Bebauungsplanes und seiner Begründung mit Umweltbericht durchzuführen.
3. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlenberg“ Söhre mit Begründung und Umweltbericht wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Stellungnahme - Büro Keller / Büro Dr. Schwahn - 11.01.2022
B-Plan u. Begründung - Büro Keller - 14.01.2022 - AKTUALISIERT
Umweltbericht - Büro Dr. Schwahn - 11.01.2022
Grünordnerische Maßnahmen - Büro Dr. Schwahn – 07.09.2021
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Büro Corax - 02.09.2021
DI44 Am Mühlenberg - Textliche Festsetzungen