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Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in der Sitzung vom 22.09.2016, die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 05.08.2019 bis einschließlich 05.09.2019, wurde vom Landkreis Hildesheim mit Stellungnahme vom 27.08.2019 angeregt, eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung durchzuführen.
Mit Vorlage der UV-Vorprüfung wurde vom Planer eine Stellungnahme, Stand 25.08.2021, zu den Anregungen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, aufgestellt.
In der Sitzung am 23.09.2021 hat der Rat der Gemeinde die erneute öffentliche Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Barienrode Nr. 1 „Bergfeld - Neu“ beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 08.10.2019 bis einschließlich 08.11.2021.
Zu den übersandten Anregungen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, hat der Planer eine Stellungnahme, Stand 07.12.2021 erstellt. Dieser Stellungnahme schließt sich die Verwaltung an und stellt nachfolgenden Beschlussvorschlag auf.
1. Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Vorlage vom Planer vorgeschlagen.
2a. Der Bebauungsplan Barienrode Nr. 1 „Bergfeld-Neu", 6. Änderung wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 10 und 58 NKomVG vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
2b. Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Stellungnahme - Büro Keller - 07.12.2021
B-Plan – Büro Keller – 07.12.2021
Begründung - Büro Keller - 07.12.2021