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Vorlage - 2021/603  

Betreff: Bebauungsplan Diekholzen Nr. 31 "Koppelweg"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
23.09.2021 
Sitzung des Gemeinderates ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Diekholzen hat in der Sitzung vom 24.06.2021, die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 15.07.2021 bis einschließlich 16.08.2021.

 

Zu den übersandten Anregungen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, hat der Planer eine Stellungnahme, Stand 01.09.2021 erstellt.

 

Dieser Stellungnahme schließt sich die Verwaltung an und stellt nachfolgenden Beschlussvorschlag auf.

 

 

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1.  Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Vorlage vom Planer vorgeschlagen.
 

2a. Der Bebauungsplan Nr. 31 „Koppelweg" wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 10 und 58 NKomVG vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
 

2b. Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.

 

 

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- B-Plan u. Begründung - Büro Keller - 01.09.2021

- Stellungnahme - Büro Keller - 01.09.2021

- Berücksichtigung-Umweltbelange - Landschaftsarchitekt Mextorf - 28.08.2021

- Verpflichtungserklärung - Architekt Niemann - 01.09.2021

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan-Begründung-Büro-Keller-01.09.2021 (1774 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahme-Büro-Keller-01.09.2021 (185 KB)      
Anlage 3 3 Berücksichtigung-Umweltbelange-Büro-Mextorf-26.08.2021 (975 KB)      
Anlage 4 4 Verpflichtungserklärung-Architekt-Niemann (254 KB)      
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