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Nach § 81 NKomVG hat der neu gewählte Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter in der ersten Sitzung der Vertretung nach Beginn der Wahlperiode den Diensteid zu leisten. Die Abnahme des Diensteides erfolgt durch den/die älteste/n anwesende/n und hierzu bereite/n Abgeordnete/n.
Die Vereidigung ist in einer Niederschrift festzuhalten.
Der Beamte hat nach § 47 Abs. 1 NBG folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(Der Eid kann auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.)