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Gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Die vorgeschlagene Person muss jeweils in der entsprechenden Ortschaft wohnhaft sein.
Nachfolgende Stimmenverteilung hat sich bei der Kommunalwahl 2021 ergeben:
Ortschaft SPD CDU GRÜNE UNABHÄNGIGE FDP
Diekholzen 42,32% 24,70% 12,49% 17,90% 2,59%
Söhre 37,12% 38,19% 11,60% 9,25% 3,84%
Barienrode 29,30% 40,69% 18,29% 8,78% 2,94%
Egenstedt 23,38% 61,16% 7,53% 4,10% 3,83%
Die jeweils höchsten Ergebnisse sind fett dargestellt.
Die Ernennung der Ortsvorsteher/-innen erfolgt in einem gesonderten Termin durch den Bürgermeister. Er übergibt hierbei die Ernennungsurkunden und nimmt der Ehrenbeamtin und den Ehrenbeamten ihren Diensteid ab.
Es wird festgestellt, dass folgende Personen das Amt des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin in den jeweiligen Ortschaften wahrnehmen:
Diekholzen:
Söhre:
Barienrode:
Egenstedt:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ergebnis-Uebersicht GR (39 KB) |