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1 - Der Rat der Gemeinde Diekholzen kann gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG aus der Mitte der Ratsmitglieder Ausschüsse bilden.
Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender Ausschüsse vor:
- Ausschuss für Generationen, Kultur- und Sportförderung
- Ausschuss für Sicherheit und Ordnung
- Ausschuss für Bauen, Wohnen und Gemeindeentwicklung
- Schulausschuss
- Finanz- und Wirtschaftsausschuss
2 - Die Vertretung legt gemäß § 71 Abs. 2 S. 1 NKomVG die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest.
3 - Nach der Feststellung der Sitzverteilung sind durch die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen die Ausschussmitglieder zu benennen. Gemäß der Regelung in der Geschäftsordnung sind keine Vertreter/innen zu benennen. Fraktionen oder Gruppen, auf die kein Sitz entfällt, sind berechtigt ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden.
4 - Dem Schulausschuss gehören gemäß § 110 NSchG zusätzlich mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten an. Beide sind im Schulausschuss stimmberechtigt. Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG können in die Fachausschüsse auch ratsfremde Personen berufen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder.
5 - Die Ausschussvorsitze werden gemäß § 71 Abs. 8 S. 1 NKomVG nach dem Höchstzahlenverfahren auf die Fraktionen und Gruppen verteilt. Sollte es zu gleichen Zahlenbruchteilen kommen, so entscheidet das von der / dem Ratsvorsitzenden zu ziehende Los.
Zu 1:
Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag der Verwaltung die Bildung folgende Ausschüsse:
- Ausschuss für Generationen, Kultur- und Sportförderung
- Ausschuss für Sicherheit und Ordnung
- Ausschuss für Bauen, Wohnen und Gemeindeentwicklung
- Schulausschuss
- Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Zu 2:
Analog zum Verwaltungsausschuss wird die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen auf 7 festgelegt. Die Verteilung der Sitze erfolgt auch hier nach dem Haare-Niemeyer-Verfahren.
Es entfallen somit auf die Fraktion der SPD 3 Sitze, auf die Fraktion der CDU 2 Sitze und auf die Fraktionen der Grünen und der Unabhängigen jeweils ein Sitz.
Zu 3:
Die Vorsitzenden der Fraktionen benennen folgende Ausschussmitglieder:
- Ausschuss für Generationen, Kultur- und Sportförderung
- Ausschuss für Sicherheit und Ordnung
- Ausschuss für Bauen, Wohnen und Gemeindeentwicklung
- Schulausschuss
- Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Zu 4:
Es wird festgestellt, dass dem Schulausschuss gemäß § 110 NSchG je ein/e Vertreter/in des Schulelternrates sowie ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte angehören. Diese sind durch den Schulelternrat bzw. durch die Lehrkräfte zu bestimmen.
Weiterhin wird festgestellt, dass auf Vorschlag der Fraktionen nachfolgende, dem Rat nicht angehörende Personen, gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG berufen werden:
Zu 5:
Es wird festgestellt, dass nach dem Höchstzahlverfahren der SPD drei und der CDU zwei Ausschussvorsitzende zufallen. Den ersten Zugriff hat die Fraktion mit den meisten Sitzen im Rat.
Ausschuss:
Vorsitz:
Ausschuss:
Vorsitz:
Ausschuss:
Vorsitz:
Ausschuss:
Vorsitz:
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