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Vorlage - 2021/598  

Betreff: Bildung der Fachausschüsse
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
04.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1 - Der Rat der Gemeinde Diekholzen kann gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG aus der Mitte der Ratsmitglieder Ausschüsse bilden.

 

Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender Ausschüsse vor:

-          Ausschuss für Generationen, Kultur- und Sportförderung

-          Ausschuss für Sicherheit und Ordnung

-          Ausschuss für Bauen, Wohnen und Gemeindeentwicklung

-          Schulausschuss

-          Finanz- und Wirtschaftsausschuss

 

2 - Die Vertretung legt gemäß § 71 Abs. 2 S. 1 NKomVG die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest.

 

3 - Nach der Feststellung der Sitzverteilung sind durch die Vorsitzenden der Fraktionen und Gruppen die Ausschussmitglieder zu benennen. Gemäß der Regelung in der Geschäftsordnung sind keine Vertreter/innen zu benennen. Fraktionen oder Gruppen, auf die kein Sitz entfällt, sind berechtigt ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden.

 

4 - Dem Schulausschuss gehören gemäß § 110 NSchG zusätzlich mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte sowie der Erziehungsberechtigten an. Beide sind im Schulausschuss stimmberechtigt. Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG können in die Fachausschüsse auch ratsfremde Personen berufen werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder.

 

5 - Die Ausschussvorsitze werden gemäß § 71 Abs. 8 S. 1 NKomVG nach dem Höchstzahlenverfahren auf die Fraktionen und Gruppen verteilt. Sollte es zu gleichen Zahlenbruchteilen kommen, so entscheidet das von der / dem Ratsvorsitzenden zu ziehende Los.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zu 1:

Der Rat beschließt gemäß dem Vorschlag der Verwaltung die Bildung folgende Ausschüsse:

-          Ausschuss für Generationen, Kultur- und Sportförderung

-          Ausschuss für Sicherheit und Ordnung

-          Ausschuss für Bauen, Wohnen und Gemeindeentwicklung

-          Schulausschuss

-          Finanz- und Wirtschaftsausschuss

 

Zu 2:

Analog zum Verwaltungsausschuss wird die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen auf 7 festgelegt. Die Verteilung der Sitze erfolgt auch hier nach dem Haare-Niemeyer-Verfahren.

Es entfallen somit auf die Fraktion der SPD 3 Sitze, auf die Fraktion der CDU 2 Sitze und auf die Fraktionen der Grünen und der Unabhängigen jeweils ein Sitz.

 

Zu 3:

Die Vorsitzenden der Fraktionen benennen folgende Ausschussmitglieder:

-          Ausschuss für Generationen, Kultur- und Sportförderung

  • SPD:
  • SPD:
  • SPD:
  • CDU:
  • CDU:
  • Grüne:
  • Unabhängige:

-          Ausschuss für Sicherheit und Ordnung

  • SPD:
  • SPD:
  • SPD:
  • CDU:
  • CDU:
  • Grüne:
  • Unabhängige:

-          Ausschuss für Bauen, Wohnen und Gemeindeentwicklung

  • SPD:
  • SPD:
  • SPD:
  • CDU:
  • CDU:
  • Grüne:
  • Unabhängige:

-          Schulausschuss

  • SPD:
  • SPD:
  • SPD:
  • CDU:
  • CDU:
  • Grüne:
  • Unabhängige:

-          Finanz- und Wirtschaftsausschuss

  • SPD:
  • SPD:
  • SPD:
  • CDU:
  • CDU:
  • Grüne:
  • Unabhängige:

 

Zu 4:

Es wird festgestellt, dass dem Schulausschuss gemäß § 110 NSchG je ein/e Vertreter/in des Schulelternrates sowie ein/e Vertreter/in der Lehrkräfte angehören. Diese sind durch den Schulelternrat bzw. durch die Lehrkräfte zu bestimmen.

 

Weiterhin wird festgestellt, dass auf Vorschlag der Fraktionen nachfolgende, dem Rat nicht angehörende Personen, gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG berufen werden:

 

Zu 5:

Es wird festgestellt, dass nach dem Höchstzahlverfahren der SPD drei und der CDU zwei Ausschussvorsitzende zufallen. Den ersten Zugriff hat die Fraktion mit den meisten Sitzen im Rat.

 

Ausschuss:

Vorsitz:

 

Ausschuss:

Vorsitz:

 

Ausschuss:

Vorsitz:

 

Ausschuss:

Vorsitz:

 

Ausschuss:

Vorsitz:

 

 

Anlage/n:

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen