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Vorlage - 2021/593  

Betreff: Wahl der/des stellvertretenden Ratsvorsitzenden
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
04.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat beschließt gemäß § 61 Abs. 1 S. 3 NKomVG über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat beschließt für die Wahlperiode 2021-2026 zwei stellvertretende Ratsvorsitzende zu bestimmen.

 

Auf Vorschlag werden gewählt,

zum/zur 1. stv. Ratsvorsitzende/-n:

zum/zur 2. stv. Ratsvorsitzende/-n:

 

 

Anlage/n:

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen