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Vorlage - 2021/546  

Betreff: Fahrbahneinengung K302 am Ortseingang Söhre - Landkreis Hildesheim
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
24.06.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Sitzung vom 17.12.2020 hat der Rat Folgendes beschlossen:

 

Die Gemeinde Diekholzen entscheidet sich für eine dauerhafte Lösung mit Holztafeln ohne Provisorium. Der Landkreis Hildesheim betreut die Maßnahme weiter und erteilt dem Ing-Büro den Auftrag. Eine Vereinbarung zwischen Landkreis Hildesheim und der Gemeinde zur Kostenübernahme, auch der des Ing.-Büros, ist abzuschließen.

Haushaltsmittel in Höhe von ca. 24.000,00 € incl. einer ca. 10 %igen Reserve für mögl. Kostensteigerungen, werden für den Haushalt 2021 entsprechend bereitgestellt.

 

Dem Ratsbeschluss ist eine Kostenschätzung vom Straßenverkehrsamt - Lk. Hi. / Ing.-Büro Richter als Anlage beigefügt, welche die Art der Ausführung festlegt. Dem Beschluss entsprechend obliegt die Planung und Betreuung der Fahrbahneinengung dem Straßenverkehrsamt - Landkreis Hildesheim. Über den Beschluss wurde das Straßenverkehrsamt, Amtsleitung Frau Geweke, per Email am 11.01.2021 durch die Bürgermeisterin informiert. Darauf erhielten wir von Frau Geweke die Auskunft, dass eine dem Beschluss entsprechende Vereinbarung vorbereitet wird und sich der Sachbearbeiter, Herr Blenke mit uns in Verbindung setzt.

Dieses ist am 14.01.2021 erfolgt und es wurde die Auskunft gegeben, dass das Ingenieurbüro Richter beauftragt und ein Entwurf der Vereinbarung erstellt wird. Nach erneuter Anfrage unsererseits am 10.03.2021, wurde uns die Vereinbarung am 17.03.2021 als Entwurf zugestellt, mit welcher wir uns am gleichem Tag einverstanden zeigten und um Zustellung der grundlegenden Planunterlagen sowie einer vom Landkreis unterschriebener Vereinbarung baten. Planunterlagen und Vereinbarung sind uns bis dato nicht zugestellt worden.

 

Die Auskunft, dass ein Planfeststellungsverfahren erfolgen soll und sich dadurch die Ausführung in 2022 verschiebt, erreichte uns am 14.04.2021 telefonisch und 22.04.2021 per Email.

Der Verwaltungsausschuss wurde hierüber am 22.04.2021 in der VA-Sitzung informiert. Auf Antrag von Ratsherr Steinhäuser soll von dem Ratsbeschluss abgewichen werden. Die Verwaltung sieht für diese Abweichung keinen Spielraum.

 

Die Verwaltung schlägt vor, an dem Ratsbeschluss vom 17.12.2020 festzuhalten. Die Betreuung der Maßnahme obliegt weiterhin dem Landkreis Hildesheim als Straßenbaulastträger der K302. Für die Planung der Maßnahme einschl. Planfeststellungsverfahren beauftragt der Landkreis das Ingenieurbüro Richter. Dieses steht in keinem Widerspruch dazu, dass der Bauhof der Gemeinde Diekholzen, nach Vorliegen der Planunterlagen, die Holztafeln selbst aufstellt und beizeiten eine ergänzende Bepflanzung vornimmt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

a) Der Verwaltungsausschuss beschließt, an dem Ratsbeschluss vom 17.12.2020 festzuhalten.

Das Erbringen möglicher Eigenleistungen durch den Bauhof der Gemeinde Diekholzen widerspricht nicht dem Beschluss.

 

b) Der Verwaltungsausschuss beschließt: Beschluss nach Abstimmung im Ausschuss

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kostenschätzung-Fahrbahnverengung-Lkr.-Hi. (509 KB)      
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