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Vorlage - 2021/541  

Betreff: Antrag auf Änderung des F-Planes und Ausweisung von Wohnbaufläche auf dem Gelände der ehem. Firma Steinhäuser, Heideweg 1
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
24.06.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen vom 20.02.2020 wurde folgender

Beschluss gefasst:

 

1. Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, die Änderung des F-Plans und die Möglichkeit einer Wohnbebauung zu prüfen und ins Verfahren zu bringen.

 

2. Die Kosten für die Prüfung und das Verfahren trägt der Antragssteller, da es sich um die Erfüllung von individuellen Bedürfnissen eines Einzelnen handelt.

 

Die Gemeinde hat das Verfahren begonnen. Nach Vorliegen der durch das beauftragte Büro Keller übersandten Stellungnahme des Landkreises vom 05.02.2021, Punkt 5.2:

 

„Diesen Argumenten kann aus unserer Sicht nicht begegnet werden. Aufgrund der geäußerten Bedenken kann eine Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung nicht erwartet werden. Es wird daher empfohlen, das Verfahren einzustellen.“

 

wurde festgestellt, dass die angegebene Fläche im Verfahren versehentlich falsch ausgewiesen wurde. Es wurde beschlossen, das Verfahren nochmals einzureichen, da die erneute Stellungnahme des Landkreises, durch die nun korrekt angegebene Fläche, evtl. anders ausfallen könnte.

 

Die Gemeinde hat das Verfahren erneut begonnen. Es liegen nunmehr die Abwägungsvorschläge des beauftragten Büros Keller zu den übersandten Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 (1) BauGB (siehe Anlage) vor.

 

Stellungnahme des Landkreises, Punkt 6.2:

 

„Die oben dargelegte Entwicklung und Verfestigung von Wohnnutzung auf dem Flurstück Nr. 51/9, abweichend von der Darstellung „gewerbliche Baufläche” und im Kontext zu der unmittelbar angrenzenden gewerblichen, der Darstellung des Flächennutzungsplanes entsprechenden Nutzung, begründet ohne Frage nicht nur aufgrund der Abweichung zu dem nunmehr 40 Jahre „alten" Flächennutzungsplans, sondern insbesondere aufgrund des dieser Entwicklung innewohnenden städtebaulichen Konfliktpotenziales, ein grundsätzliches Planerfordernis.

Die bisher in der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgte Bereinigung / Anpassung, nämlich die Darstellung einer rund 0,12 ha großen bisherigen Grünfläche als Wohnbaufläche, alleine kann ohne Einbindung in ein ganzheitliches städtebauliches Planungskonzept kein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB begründen.

 

Mit Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung wird grundsätzlich angeregt, die Flächen südlich des Heideweges auf der Grundlage eines ganzheitlichen städtebaulichen Konzeptes bezüglich der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen im Sinne des § 5 Abs. 1 BauGB neu zu ordnen.“

 

Stellungnahme des beauftragten Büros Keller:

 

„Für das vorhandene Wohnhaus einschließlich seines Gartens, dass außerhalb einer Bauflächendarstellung des Flächennutzungsplanes liegt, soll eine Bereinigung vorgenommen werden. Das Gesamtkonzept besteht im Übrigen darin, dass darüber hinaus auf der Südseite des Heidewegs keine weitere Bebauung vorgesehen wird. Nach derzeitigem Stand soll der Heideweg die südliche Begrenzung der bebauten Ortslage Diekholzens darstellen. Erweiterungen sind nicht vorgesehen.“

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. der Stellungnahme des Stadtplaners weiter voranzubringen.

2. Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes einzustellen.

 

 

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 9.-Änderung-F.-Plan-erneute_Stellungnahme (136 KB)      
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