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Nach Prüfung der Lage vor Ort wurde keine akute Einsturzgefahr festgestellt. Die Eilbedürftigkeit der Auftragsvergabe war aus Sicht der Verwaltung darin begründet, dass vor dem Betriebsurlaub der Baufirma und dem Urlaub des stellv. Bauamtsleiters Herrn Höppner die erforderlichen Sonderanfertigungen von Kanalschächten beim Hersteller hätten in Auftrag gegeben werden können, um Zeitverzögerungen im Vorfeld zu verhindern.
Der aktuelle Sachstand wird in der Sitzung vorgetragen.