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Der Rat der Gemeinde hat die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Egenstedt Nr. 2 "Boikig" mit örtlicher Bauvorschrift am 15.12.2016 beschlossen. Der Änderungsbereich befindet sich zwischen den Straßen Maschstraße, Triftstraße und Am Zimmerplatz. Die Änderung kann gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) und § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgen.
Begründung und Plan (s. Anlage 1) haben in der Zeit vom 05.08.2019 bis 05.09.2019 ausgelegen. Bis zum 05.09.2019 konnten von jedermann und von den TÖB (Trägern öffentlicher Belange) Stellungnahmen abgegeben werden. Die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen mit zugehörigen Abwägungsvorschlägen und der überarbeitete Plan sind als Anlage 2 beigefügt.
Der Rat kann jetzt die Abwägungen zu den Anregungen beschließen. Außerdem kann der Rat die B-Planänderung als Satzung beschließen.
1. Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt das Abwägungsergebnis zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Vorlage vorgeschlagen.
2 a. Der Bebauungsplan Egenstedt Nr. 2 "Boikig", 2. Änderung, wird aufgrund § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie § 58 NKomVG vom 17.12.2010 (Nds. GVBl S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
2 b. Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
– Begründung und Plan
– Abwägungsvorschläge und überarbeiteter Plan