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Nach der Beschlussfassung im Gemeinderat hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Hildesheim die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 erhalten.
Sofern es genehmigungspflichtige Bestanteile in der Haushaltssatzung geben sollte, wird dies von dort geprüft und ggf. auch genehmigt.
Die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Diekholzen enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile, so dass sie lediglich im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim verkündet werden muss.
In der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 20.02.2019 wird darum gebeten, die selbige dem Rat der Gemeinde Diekholzen zur Kenntnis zu geben.
Aus diesem Grund ist die Verfügung als Anlage zu dieser Vorlage beigefügt. Eine Beschlussfassung hierüber ist nicht erforderlich.
Anlage:
Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Haushaltsplan 2019
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Anlagen: | |||||
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1 | Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Haushaltsplan 2019 (630 KB) |