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Vorlage - 2019/293  

Betreff: Haushaltsplanentwurf 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss Vorbereitung
29.01.2019 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
14.02.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Haushaltsplan 2019 besteht aus einem Gesamtergebnisplan und einem Gesamtfinanzplan sowie aus den Teilhaushalten mit den jeweiligen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen. Die Planungsstellen werden aus dem jeweiligen Produkt und dem Sachkonto im Ergebnisplan und aus dem Produkt und dem Finanzkonto im Finanzplan gebildet. Die investiven Ein- und Auszahlungen erhalten darüber hinaus noch Maßnahmennummern, damit sie einer bestimmten Investitionsmaßnahme zugeordnet werden können.

 

Das Gesamtvolumen der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes beläuft sich auf 11.112.300 €. Die ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes belaufen sich auf 11.044.200 €. Damit ist der Ergebnishaushalt in diesem Jahr ausgeglichen und weist sogar einen Überschuss in Höhe von 68.100 € aus. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung ist mit Überschüssen des Ergebnishaushaltes zu rechnen, so dass keine gesetzlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen notwendig werden.

 

Die Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt beläuft sich auf 10.396.100 €. Den Einzahlungen stehen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 10.062.000 € gegenüber. In diesem Teil des Finanzhaushalts überschreiten die Einzahlungen die Auszahlungen um 334.100 €. Dieser Betrag ist u.a. für die ordentliche Tilgung von Krediten notwendig. Der übersteigende Rest von 255.100 € steht für die Finanzierung von neuen Investitionen zur Verfügung.

 

Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt belaufen sich aus insgesamt 2.048.000 €. Es stehen hier Einzahlungen in Höhe von 681.100 € entgegen, so dass der Saldo aus der Investitionstätigkeit -1.366.900 € beträgt. Dieser negative Saldo ist aber durch die liquiden Mittel gedeckt.

 

Die Auszahlungen für die Finanzierungstätigkeiten belaufen sich auf 79.000 €, was der Höhe der ordentlichen Tilgung für Investitionskredite entspricht. Eine Aufnahme von Investitionskrediten ist im Jahr 2019 zunächst nicht vorgesehen.

 

Der Personalaufwand für aktives Personal wird auf 2.310.400 EUR festgesetzt. Bei der Veranschlagung des Personalaufwandes wurde bei den Beamten und Beschäftigen die aktuelle Tarifentwicklung eingeplant. Für die Folgejahre wurde eine durchschnittliche Steigerung in Höhe von 2,50% berücksichtigt. Die Personalentwicklung ergibt sich aus dem Stellenplan. Die Veranschlagung erfolgt anlog der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen und so weit wie möglich nach den auf die einzelnen Produkte entfallenden Arbeitsanteilen.

 

Die Erträge aus der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) werden voraussichtlich 39.000 € betragen Die Grundsteuererträge für bebaute Flächen (Grundsteuer B) sind nach der letztmaligen Anpassung der Hebesätze zum 01.01.2013 mit 930.000 € kalkuliert worden.

 

Die Schlüsselzuweisungen des Landes Niedersachsen werden mit 1.800.000 € veranschlagt und die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden nahe der Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen auf 3.540.000 € kalkuliert.

 

Die Erträge aus der Gewerbesteuer wurden zunächst mit 940.000 € in den Haushaltsplan eingestellt. Diese Zahl kann sich allerdings noch deutlich nach oben oder unten bewegen, weil am Anfang des Jahres 2019 noch nicht eindeutig abzusehen ist, wie sich die allgemeine Wirtschaft -insbesondere in Diekholzen- entwickeln wird. Entsprechend der voraussichtlichen Erträge aus der Gewerbesteuer wurden die Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage auf zunächst 169.000 € festgelegt.

 

Die Kreisumlage, die an den Landkreis Hildesheim zu zahlen ist, wird aufgrund der ermittelten Steuerkraftmesszahl auf 3.580.000 € (Hebesatz des Landkreises 55,8 v.H.) festgesetzt. Die Höhe der Kreisumlage ist unter anderem auch abhängig von der Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Realsteuereinnahmen.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses wird ausführlich über wichtige Veränderungen und neue Investitionen berichtet.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt die Haushaltssatzung 2019 und den Haushaltsplan 2019 einschließlich seiner Anlagen in der vorliegenden Form.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Haushaltsplanentwurf 2019

Erläuterungen zum Haushaltsplanentwurf 2019

Daten der Haushaltswirtschaft

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019 Haushaltsplan Gemeinde Diekholzen (3534 KB)      
Anlage 2 2 Erläuterungen zum Gesamtplan (72 KB)      
Anlage 3 3 Daten_der_Haushaltswirtschaft (91 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen