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Vorlage - 2017/186  

Betreff: Bewerbung der Stadt Hildesheim sowie der Region als "Kulturhauptstadt Europas 2025"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
21.09.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen ungeändert beschlossen   

Seit 2015 beschäftigen sich Stadt und Landkreis (Zivilgesellschaft, Kulturschaffende, Kultureinrichtungen, Verwaltung) mit der Bewerbung der Stadt Hildesheim zur Erlangung des Titels „Kulturhauptstadt Europas“ 2025. Am 3. April 2017 entschied der Rat der Stadt Hildesheim über diesen Antrag unter der Maßgabe, dass die Bewerbung Hildesheims als Kulturhauptstadt Europas 2025 (KHS) eine nachhaltig gleichberechtigte Teilhabe der gesamten Bevölkerung am breiten Spektrum von Kultur und Bildung in Stadt und Region Hildesheim fördern soll.

 

1. Inhalte der Bewerbung

 

1.1 Imagewirkungen für die Region

Im Jahr 2025 werden lt. dem Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsförderung in Hildesheim 32.000 aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Personen gerade einmal 17.500 ins Erwerbsleben eintretende gegenüberstehen (Hochrechnung aus 2014). Die Möglichkeit, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal anwerben zu können, wird zum entscheidenden Standortfaktor für Unternehmen in der Region. In der Konkurrenz der Städte und Gemeinden wird es essentiell, sich als attraktiver Wohn- und Lebensraum zu präsentieren sowie sich deutlich von anderen Regionen absetzen zu können.

In Stadt und Landkreis Hildesheim ist es der Bereich Kultur, der das Potential bietet, eine deutlich wahrnehmbare Alleinstellung gegenüber anderen Regionen Norddeutschlands zu erreichen. Trotz der Existenz enorm vieler kleiner (u. a. Freie Kulturszene) und großer kultureller „Leuchttürme“ (u. a. Welterbestätten, Museen) muss die kulturelle Vielfalt der Region jedoch noch deutlicher profiliert und entsprechend wirksam werden. Kultur als abgestimmte „Dachmarke“ bildet bislang keinen prägenden Imagefaktor für die Stadt und den Landkreis Hildesheim. Insbesondere die Region mit ihrer breiten, im Vergleich zur Stadt schwieriger in eine überregionale, auch touristische Wahrnehmung zu bringenden Kulturlandschaft kann von einer gemeinsamen, groß angelegten kulturellen Strategie profitieren.

 

1.2 Zusammenwachsen als Region Hildesheim

Um nachhaltig zukunftsfähig zu sein, müssen Stadt und Landkreis Hildesheim sich zukünftig verstärkt als eine Region verstehen, die ihre Ressourcen synergetisch nutzt und so in der Lage ist, ein lebenswerteres Umfeld mit einer besser ausgebauten Infrastruktur vorzuhalten und für die Menschen attraktiv zu bleiben.

Die Bewerbung kann einen solchen Prozess des Zusammenwachsens entscheidend vorantreiben. Sie bedarf einer integrierten regionalen Strategie im Bereich der Kulturentwicklung und -vermarktung sowie im touristischen Bereich. Hierzu wird eine projektbezogene, eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Organisationseinheiten der Gemeinden und des Landkreises notwendig sein, die nachhaltig zu verankern ist. Es gilt, tragfähige und zukunftsfähige Netzwerke und Strukturen, sowohl innerhalb der Verwaltungen als auch im kulturellen und wirtschaftlichen Bereich, weiter zu entwickeln und den Landkreis sowie die Landkreiskommunen in allen wichtigen Lenkungsstrukturen gleichwertig einzubinden.

Eine positive Entscheidung des Kreistages und der Landkreiskommunen ist Voraussetzung für diese Herangehensweise. Der Landkreis hat sich mit Beschluss 144/XVIII vom 20.06.2017 hierzu bereits eindeutig positiv positioniert.

 

1.3 Stärkung des kulturellen Sektors, wirtschaftliche Effekte

Eine strategische Kulturentwicklung im Rahmen einer KHS-Bewerbung bedeutet eine nachhaltige Stärkung des kulturellen und kulturwirtschaftlichen Sektors. Dies beinhaltet sowohl die Sicherung und Weiterentwicklung bestehender Institutionen und Netzwerke als auch die Verstetigung weiterer kultureller Initiativen und die Nutzung von Synergien, die durch die Stärkung von Transparenz und Kooperationen entstehen.

Durch ein Kulturhauptstadtjahr kann mit einer deutlichen Steigerung des touristischen Interesses und der entsprechenden Wertschöpfung gerechnet werden. Im Jubiläumsjahr 2015 verzeichnete Hildesheim beispielsweise im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg in allen touristischen Bereichen.

Angesichts der höchst angespannten Haushaltslage der Kommunen wird es zunehmend schwieriger, Kultur bezahlbar vorzuhalten. Die Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas bietet die Gelegenheit, Finanzierungsmodelle wie Crowd-Funding, Private-Public-Partnerships u. ä. zu entwickeln und nachhaltig zu verankern.

Bei einer touristischen und allgemeinen Vermarktungsstrategie muss ein deutlicher Fokus auf die Angebote im Landkreis und die Besonderheiten der kulturtouristischen Erschließung des ländlichen Raumes legt werden. Dazu gehört eine projektbezogene, enge interkommunale Zusammenarbeit, die nachhaltig verankert werden muss. Trag- und zukunftsfähige Netzwerke und Strukturen innerhalb und außerhalb der Verwaltungen wie auch im (kultur-)wirtschaftlichen und sozialen Bereich sind zu entwickeln.

 

1.4 Soziale Effekte

Die Auswirkungen der Globalisierung sind besonders deutlich in den Kommunen ablesbar. Hierzu gehören: sich beschleunigende gesellschaftliche Transformationsprozesse, Entwurzelung der Menschen, Armut, Chancenungleichheit und Arbeitslosigkeit, Inklusion und Integration.

Die Planung und Durchführung eines groß angelegten Kulturprojekts wie der „Kulturhauptstadt Europas“ unter Einbeziehung vieler gesellschaftlicher Akteure in allen Phasen des Prozesses hat das Potential, in hohem Maße identitätsstiftend für die Menschen zu wirken und eine neue, zukunftsgerichtete Verbundenheit mit der Region zu erzeugen. Im Stadtjubiläumsjahr 2015 konnten derartige Entwicklungen in der Stadt Hildesheim erlebt werden.

Das Programm „Kulturhauptstadt Europas“ verlangt vor dem Hintergrund, dass ein aktives Leben mit Kunst und Kultur, identitätsbildend und gemeinschaftsstiftend wirken kann, nach der Entwicklung neuer nachhaltiger Möglichkeiten der Teilhabe und Mitwirkung der unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen an kulturellen Aktivitäten mit einer engen Verzahnung zum schulischen und außerschulischen Bildungsbereich.

In Stadt und Landkreis Hildesheim existieren bereits vielfältige Ansätze und Initiativen zur Stärkung der kulturellen Teilhabe und der Inklusion, zum Beispiel das Netzwerk Kultur & Heimat Hildesheimer Land e. V. (Tage der Offenen Ateliers, Dorfsichten, Rosen & Rüben etc.), der Kulturbeirat wie auch die Kulturentwicklungsplanung (KEP) sowie die Datenbank www.kulturium.de. Die KHS-Bewerbung bietet die Möglichkeit, bestehende Aktivitäten zielgerichtet weiter zu entwickeln und kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe stärker zu verankern. Eine strategische Kulturentwicklung sollte letztlich auch eine Verbreiterung der Angebotsstruktur hin zu kultureller Vielfalt, mit einer Verstärkung sozio- und breitenkultureller sowie erlebnisorientierter Angebote zum Inhalt haben. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass die öffentlich geförderten kulturellen Angebote deutlich stärker auch im Hinblick auf soziale Ziele wirksam werden.

Das Konzept der Kulturhauptstadt-Bewerbung muss insbesondere auch diejenigen Zugangsbarrieren, die sich aus den Lebensbedingungen im ländlichen Raum ergeben, in den Blick nehmen, allen voran die Mobilitätsfrage. Das Kulturhauptstadt(Teilhabe-)Konzept soll innovative, modellhafte Ideen zur einfachen und bezahlbaren Erreichbarkeit kultureller Angebote beinhalten.

 

1.5 Wirksamkeit schon im Bewerbungsprozess

Die konzeptionellen Aufgaben der Kultur-, Stadt- und Regionsentwicklung sind schon bis zur Abgabe des ersten Bewerbungskonzepts, also unabhängig von einem tatsächlichen Zuschlag, zu erfüllen. Eine erfolgreiche Stärkung und Profilierung der Kulturlandschaft kann auch ohne die Durchführung des Kulturhauptstadt-Jahres einen nachhaltigen Imagewandel befördern. Gleiches gilt, wenn es gelingt, in Bereichen wie Tourismus und Marketing ein stärkeres regionales Vorgehen zu verankern und neue Möglichkeiten der Teilhabe und Partizipation zu entwickeln.

Stadt und Landkreis Hildesheim müssen die genannten Themen und Maßnahmen ganz unabhängig von einer Kulturhauptstadtbewerbung ohnehin angehen, um langfristig zukunftsfähig zu bleiben. Eine Beteiligung an der Ausschreibung kann und wird diesen Prozess allerdings erheblich beschleunigen, viele gesellschaftliche Kräfte mobilisieren und inhaltlich fokussieren. Ein solcher Prozess könnte erhebliche Kräfte freisetzen und zu neuen Kooperationen mit großem Potential führen.

 

1.6 Verzahnung mit weiteren Bemühungen

Die Kultur und der Titel Kulturhauptstadt Europas können nicht das einzige Instrument sein, mit dem man den großen Herausforderungen, die sich der Region stellen, begegnet. Wirksam kann der Kulturhauptstadt-Prozess nur werden, wenn er eng und nachhaltig mit weiteren strategischen und operativen Planungsinstrumenten verzahnt wird, beispielsweise der geplanten Kreisentwicklung, den Aktivitäten im Bereich Touristik, Marketing und Wirtschaftsförderung oder auch der Regionalen Handlungsstrategie Leine-Weser.

Die Kulturhauptstadtbewerbung muss ein zentraler Baustein der strategischen Regionsentwicklung und damit gemeinsamen Kulturentwicklungsplanung werden.

 

 

 

Zeitschiene des Bewerbungsprozesses bis zur Entscheidung Anfang 2020

 

Die Bewerbung zur Kulturhauptstadt ist als mehrstufiger Prozess konzipiert (Eckdaten des lokalen Entscheidungsprozesses kursiv):

 

2017-2018 Bewerbungsvorbereitung, Erstellung des „Bid-Books“ in englischer Sprache

 

vorauss. Ende 2018 Beschluss über die Abgabe der Bewerbung

 

vorauss. Anfang 2019Abgabe des „Bid-Books“

 

vorauss. Mitte 2019 „Pre-Selection“: Präsentation der Bewerbung vor der europäischen Jury, die daraufhin die so genannte „Shortlist“ derjenigen Städte veröffentlicht, die in die nächste Runde kommen.

 

2019-2020 Konkretisierung und Optimierung der Bewerbung mit Beratung seitens der EU. Jede der Städte auf der Shortlist wird von einer Jury-Delegation besucht und präsentiert sich und ihre Konzeption vor Ort

 

vorauss. Anfang 2020 „Selection“: Nach einer weiteren Präsentationsrunde vor der Jury wird die siegreiche Bewerbung bekannt gegeben. In der Folge beginnt für den Sieger die konkrete Vorbereitungs- und Durchführungsphase.

 

2. Kosten und Finanzierung sowie Organisation des Bewerbungsprozesses

Die Bewerbung soll als gemeinsame Anstrengung von Stadt Hildesheim, Landkreiskommunen und Landkreis unter Einbindung von Wirtschaft und Bürgerschaft vorbereitet werden. Hierzu soll eine auf Nachhaltigkeit angelegte Kooperation eingegangen werden, die sich auf den gemeinsam verfolgten Zweck der regionalen Kulturentwicklung gründet. Dafür gilt es eine geeignete rechtliche Form zu entwickeln, die die interkommunale Zusammenarbeit zur Bewerbung abbildet. Zur operativen Durchführung der Bewerbungsaktivitäten wird auf dieser Grundlage ein Projektbüro gegründet, das aus zwei bis drei Personen besteht, die sich hauptamtlich den Bewerbungsvorbereitungen widmen. Für die Jahre 2017 bis 2019/2020 wird zum Zwecke der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und der Prozessbegleitung von einem zusätzlichen jährlichen Budget in Höhe von insgesamt 450.000 Euro ausgegangen, das für weiteres Personal, aber auch für Beratung und Werbeaktivitäten zur Verfügung steht. Der Löwenanteil des Budgets wird in 2018 und 2019 benötigt, insbesondere für Beteiligungsaktivitäten, Werbung, Beratung und Programmentwicklung. Da diese Aktivitäten aber schon in 2017 starten, wird ein Budget in Höhe von ca. 70.000 Euro schon in 2017 benötigt.

 

Weiterhin soll eine geeignete Lenkungs- und Steuerungsstruktur implementiert werden. Die zentrale Lenkungsgruppe bindet Akteure aus Politik, Kultur und Gesellschaft ein. Die Gruppe der Landkreiskommunen ist mit drei Vertreter/innen vertreten.

 

2.1. Finanzierungsübersicht

 

 

*Berechnungsgrundlage: 0,15 €/Einwohner in 2017, 0,30 €/Einwohner in 2018 und 2019, bei 175.388 Einwohnern lt. Einwohnerstatistik LK Hildesheim z. 31.12.2015

** Der Beitrag des Landkreises wurde in einen Anteil für Personal- und einen Anteil für Sachkosten aufgeteilt. Hier kann es im Projektverlauf zu einer veränderten Zuordnung kommen.

 

2.2. Beitrag der Stadt Hildesheim

Die Stadt Hildesheim stellt für das Projektbüro von 2017 bis 2019 eine Personalstelle ab (mit einem finanziellen Gegenwert von ca. 50.000 Euro = 150.000 Euro). Weitere Fachbereiche werden nach Bedarf und nach Möglichkeiten eingebunden. Vom zusätzlichen Finanzierungsbedarf in Höhe von insg. ca. 450.000 Euro bringt die Stadt Hildesheim 30.000 Euro jährlich, also insgesamt 90.000 Euro auf. Der Beitrag Hildesheims besteht also insgesamt aus einer Personalstelle (ca. 150.000 Euro in drei Jahren), je 30.000 Euro jährlich (also insgesamt 90.000 Euro) sowie punktueller infrastruktureller Unterstützung und Einbindung weiterer Fachbereiche.

 

2.2. Beitrag des Landkreises Hildesheim

Der Landkreis Hildesheim hat mit Beschluss vom 21.06.2017 eine Beteiligung in Höhe von insgesamt 100.000 Euro für 2018 beschlossen, die im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018 Berücksichtigung finden soll. Von einer ähnlichen Beteiligung in 2019 ist auszugehen.

 

2.3. Beitrag der Landkreiskommunen

Um einen Beitrag zu den Bewerbungsvorbereitungen in ähnlicher Höhe ersuchen Stadt und Landkreis die Landkreiskommunen. Als Berechnungsformel soll für das Jahr 2017 ein Beitrag von 0,15 Euro pro Einwohner und für 2018 und 2019 einen Betrag von jeweils 0,30 Euro pro Einwohner gelten.

 

3. Unterstützung des Projektes durch die Gemeinde Diekholzen

Die Gemeinde Diekholzen unterstützt ausdrücklich das Bewerbungsvorhaben, weil

schon der Bewerbungsprozess das Zusammenwachsen von Stadt und Landkreis fördert,

  • eine strategisch ausgerichtete Kulturentwicklung das Image der Region (u. a. durch eine touristische und allgemeine Vermarktungsstrategie) nachhaltig verbessern kann,
  • eine nachhaltige Stärkung und Vernetzung des kulturellen und kulturwirtschaftlichen Sektors entwickelt wird, Kultur als Querschnittsaufgabe.
  • bisherige Ansätze und Initiativen zur Stärkung des Gemeinwesens und der kulturellen Teilhabe weiterentwickelt werden und kulturelle Bildung als Querschnittsaufgabe verankert wird und somit identitätsstiftend, damit auch integrativ und inklusiv wirkt,
  • die Kulturhauptstadtbewerbung ein zentraler Baustein der strategischen Regionsentwicklung werden wird und diese somit für die Bürger*innen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erlebbar und mit gestaltbar wird,
  • die Kulturentwicklung des Landkreises strategisch ausgerichtet wird und „alte Baustellen“ wie die Neukonzeption einer gemeinsamen Kulturförderung und gemeinsames Tourismuskonzept bearbeitet.

 

 


1. Die Gemeinde Diekholzen begrüßt das Kooperationsvorhaben der Bewerbung von Stadt und Region Hildesheim um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ ausdrücklich und beteiligt sich daran unter der Maßgabe, dass in die Vorbereitungen sowie das entstehende Konzept ihre Bürgerinnen und Bürger und lokale Akteure eingebunden werden mit dem Ziel, dass ein Teil des zu entwickelnden Kulturhauptstadtprogramms direkt in der Gemeinde verortet wird.

 

2. Im Rahmen dieser Kooperation stellt die Gemeinde Diekholzen für die Bewerbungsvorbereitungen Mittel in Höhe von 979,65 Euro (0,15 Euro je Einwohner/in*) für das Jahr 2017 sowie von jeweils 1.959,30 Euro (0,30 Euro je Einwohner/in) für die Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung.

 

3. Die Gemeinde Diekholzen erklärt ihre grundlegende Absicht, zu diesem Zweck einer auf Nachhaltigkeit angelegten interkommunalen Vereinbarung beizutreten, vorbehaltlich der Zustimmung zur endgültigen Form und dem tatsächlichen Wortlaut einer solchen Vereinbarung.

 

* 6.531 Einwohner/innen / Stand: 31.06.2017

 

 


 

 

 

Stammbaum:
2017/186   Bewerbung der Stadt Hildesheim sowie der Region als "Kulturhauptstadt Europas 2025"   Bürgermeister/-in   Beschlussvorlage
2017/186-01   Kooperationsvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Kultur   Bürgermeister/-in   Beschlussvorlage
2017/186-01-01   Kulturhauptstadt 2025 | Sachstandsbericht   Haupt- und Ordnungsamt   Informationsvorlage
2017/186-01-03   Bewerbung von Stadt und Region Hildesheim um den Titel "Kulturhauptstadt 2025"   Haupt- und Ordnungsamt   Beschlussvorlage
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen