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Nunmehr liegen schriftliche Stellungnahmen des Landkreises Hildesheim, FD Verkehr und der Stadt Hildesheim, Radwegeplanung, vor. In der HAZ wurde am 08.07.2017 darüber bereits berichtet, beide Behörden hatten der Presse Auskunft erteilt.
Zur Erinnerung: Anfang Juli gab es eine Mail an alle Ratsmitglieder mit der inhaltlichen Stellungnahme des Landkreises.
Er baue „kreisstraßenbegleitende Radwege nur auf der Grundlage der geltenden technischen Regeln und rechtlichen Vorgaben. Damit scheidet ein Radweg an der K 301 auf der ortszugewandten Seite aus. Ein Radweg auf der Ostseite nur in der Länge der Ortsklage mit mehreren Fahrbahnkreuzungen ist nicht zielführend. Sollte sich die Stadt Hildesheim entschließen, einen Radweg an der K 105 von der B 243 bis zur Höhe Blumenhof auf der Ostseite der Kreisstraße zu bauen, würde ein sich anschließender Radweg an der K 301 als Lückenschluss Sinn ergeben.“ (Anm. der Gemeinde: die östliche Seite der Kreisstraße gehört zur Gemarkung Diekholzen.)
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises hatte sich so positioniert, dass die Ostvariante (Führung des Radweges auf der Ostseite der Kreisstraße) die deutlich bessere Variante nach der Nullvariante ist.
Herr Habenicht entschuldigte sich zunächst für die verspätete Antwort.
In der Sache selbst teilte er mit, dass er das Vorhaben auf der Westseite der K 105 aus verschiedenen Gründen für nicht realisierbar, bzw. für kritisch halte. Zu allererst steht die Fläche nicht im Eigentum der Stadt, d.h. sie müsste zunächst erworben werden. Ob dies möglich wäre, ist völlig offen. Weiterhin ist sie in dem dort geltenden Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen und dient dem ökologischen Ausgleich des vorhanden Marktes und auf der Freifläche dem Ausgleich eines bisher noch nicht gebauten Marktes. Bei Änderung des B-Plans müsste der Ausgleich mit entsprechenden finanziellen Folgen an anderer Stelle nachgewiesen werden. Zu dem liegt auf der Fläche auch noch ein Leitungsrecht. Die Baukosten werden auf 200.000 € geschätzt und sind nicht im Haushalt der Stadt Hildesheim abgebildet und letztlich würde der Weg stumpf ohne sichere Querungshilfe an der B 243 enden.
Vor diesem Hintergrund rege er an, entweder die Querung von der K 105 zur L 485 zu ertüchtigen oder den Radweg östlich der K 105 zu führen.
(Anmerkung der Gemeinde: bei der östlichen Führung des Radweges müssten diverse eine Querungshilfen an dieser Stelle gebaut werden. Ein Querbauwerk über die Bundesstraße bzw. eine Ampelanlage an dieser Stelle in Richtung Hildesheim ist nach mdl. Einschätzung von Herrn Habenicht u.a. aus Kostengründen nicht denkbar.)
Fazit:
Bei der Führung auf der Ostseite der Kreisstraße wären mehrere Querungshilfen zu errichten, um den Radfahrern einen sicheren Überweg zu ermöglichen.
In allen Fällen ist es so, dass der Radweg stumpf enden würde, ohne dass eine qualitätvolle und sichere Anschlusswegung vorhanden wäre.
Im Falle des Endens beim Gartenhof Montag steht der Realverbandsweg nicht im Eigentum der Gemeinde. Er ist derzeit in zu schlechtem Zustand für eine Fahrradnutzung.
Im Falle des Endens an der B243 müsste der Radfahrer - zunächst wieder mit einer Querungshilfe - auf dem vorhandenen Radweg bis zur Höhe Hagebaumarkt geführt werden, um dort via Ampel in Richtung Hildesheim geführt zu werden. Ob die Radfahrer diese Streckenführung annehmen würden, ist mehr als fraglich, alles andere jedoch lebensgefährlich.
Nach Prüfung aller Optionen ist der Bau des Radweges nur mit einem erheblichen Aufwand, der nicht im rechten Verhältnis zum Erfolg steht, möglich.
Ist in der Sitzung zu erarbeiten.
Karte
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan (655 KB) | ||||
2 | Lageplan_Satellit (1121 KB) |