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Vorlage - 2017/167  

Betreff: Einrichtung einer Hortgruppe in der Kindertagesstätte Söhre
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Diekholzen Entscheidung
15.06.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen geändert beschlossen   

Die Schulkindbetreuung der Grundschülerinnen und Grundschüler aus Söhre wird bislang vom Förderverein der Grundschule Söhre durchgeführt. Die Betreuung durch eine Mitarbeiterin wird dort im Moment noch bis 14.00 Uhr angeboten.

 

Diese Mitarbeiterin des Fördervereins hat mitgeteilt, dass sie aus persönlichen Gründen nur noch bis zu den Sommerferien die Kinderbetreuung übernehmen wird.

 

Um den Bedarf einer Schulkindbetreuung nach den Sommerferien zu ermitteln, hat die Grundschule eine entsprechende Umfrage an die zukünftigen Eltern der Klassen 1 bis 4 erstellt.

 

Das Ergebnis war ein Betreuungsbedarf für mindestens 16 Kinder, deren Eltern bis 16.30 Uhr eine Betreuung ihrer Kinder benötigen.

 

Weil der Förderverein jedoch keine Betreuung nach den Sommerferien mehr anbieten wird, wäre eine gute, pädagogisch sinnvolle Alternative die Einrichtung einer Hortgruppe.

 

Die noch zu beschließende Hortgruppe für max. 20 Kinder wäre als ein Teil von der Kindertagesstätte St. Marien in Söhre zu betreiben.

 

Angedacht ist, nahezu das gesamte Obergeschoss des Hauptgebäudes auf dem Grundstück „Hinter dem Dorfe 4“ in Söhre für einen Hort zur Verfügung zu stellen (s. beigefügten Grundriss).

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus dem Kindertagesstättengesetz (KiTaG), wofür auch eine Genehmigung der Landesschulbehörde in Form einer geänderten Betriebserlaubnis erforderlich werden wird. Die Zustimmung wurde von der Landesschulbehörde bereits signalisiert.

 

Weil mit dem Betrieb einer Hortgruppe eine Nutzungsänderung des Oberschosses einhergeht, muss im Anschluss eines positiven Ratsbeschlusses ein entsprechender Bauantrag auf Nutzungsänderung beim Landkreis Hildesheim gestellt werden. Eine Genehmigung wird jedoch voraussichtlich nicht vor Mitte August vorliegen.

 

Für notwendige Umbaumaßnahmen (Bauantrag, Mädchentoilette, 2. Rettungsweg, Garderode etc.) wird von einmaligen Kosten i.H.v. ca. 14.000 € ausgegangen.

 

Für Ausstattungsgegenstände (Tische, Stühle, Bastel- und Spielmaterial usw.) wird von weiteren einmaligen Kosten i.H.v. ca. 5.300 € ausgegangen.

 

Wenn die Gruppe vollständig durch 20 Kinder in Anspruch genommen wird, entsteht der Gemeinde Diekholzen dadurch ein jährlicher Zuschussbedarf i.H.v. 9.000 €. Bei einer Belegung von nur 15 Kindern erhöht sich der Zuschussbedarf auf 17.400 €. Bei einer Belegung von nur 13 Kindern erhöht sich der Zuschussbedarf auf 20.760 €.

 

Die zu veranschlagenden Elternbeiträge entsprechen in der Kalkulation der KiTa Söhre dem Verhältnis der KiTa Diekholzen.

 

Sofern der Verwaltungsausschuss und der Rat der Gemeinde Diekholzen dem Antrag folgen sollten, wird der Betriebsführungsvertrag zwischen der Kirche und der Gemeindeverwaltung entsprechend angepasst.

 

 


Der Einrichtung einer Hortgruppe in der Kindertagesstätte Söhre zum 01.08.2017 wird zugestimmt. Ebenso wird dem zusätzlich einmaligen und laufenden Mehraufwand für das neue Betreuungsangebot zugestimmt.

 

 


Als Anlage zu dieser Vorlage wird der Antrag der kath. Kirche als Träger der Einrichtung und ein Gebäudegrundriss beigefügt.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017 Antrag Hort KiTa Söhre (103 KB)      
Anlage 2 2 Grundriss OG Hinter dem Dorfe 4 (810 KB)      
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen