Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.11.2016 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:05 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2016/106 Neuregelungen der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz) | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Laugwitz geht noch einmal kurz auf den Sachverhalt ein und verweist in diesem Zuge auf die bereits gefassten Beschlüsse im Finanzausschuss und im Verwaltungsausschuss.
Beschluss:
Die Bürgermeisterin gibt spätestens bis zum 31.12.2016 für die Gemeinde Diekholzen folgende (widerrufliche) Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG an das Finanzamt Hildesheim ab:
„Hiermit erkläre ich, dass die Gemeinde Diekholzen § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig