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Auszug - Neuregelungen der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz)  

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2016/106 Neuregelungen der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz)
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Herr Laugwitz geht noch einmal kurz auf den Sachverhalt ein und verweist in diesem Zuge auf die bereits gefassten Beschlüsse im Finanzausschuss und im Verwaltungsausschuss.

Beschluss

Beschluss:

Die Bürgermeisterin gibt spätestens bis zum 31.12.2016 für die Gemeinde Diekholzen folgende (widerrufliche) Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG an das Finanzamt Hildesheim ab:

 

„Hiermit erkläre ich, dass die Gemeinde Diekholzen § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.“

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen