Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Finanz- und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 20.06.2022 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:38 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2022/685 Jahresabschluss 2019 | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 wurde in der Zeit vom 16.03.2022 bis zum 28.04.2022 durch Herrn Grimm vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Hildesheim im Rahmen des § 153 Abs. 3 NKomVG geprüft.
In der Ergebnisrechnung weist der Abschluss einen Überschuss von 819.676,95 Euro aus.
In der Finanzrechnung ergibt sich im Ordentlichen Ergebnis ein Überschuss von 811.677,95 Euro.
Durch Verkäufe konnte ein außerordentlicher Überschuss von 7.999,00 Euro erzielt werden.
Im Prüfungsbericht des RPA wird festgestellt, dass
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Diekholzen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.
Die Anmerkungen und Hinweise des Prüfungsberichts werden zur Kenntnis genommen.
Prüfseitig bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Diekholzen über den Jahresabschluss 2019 beschließt und Frau Dieckhoff-Hübinger gem. § 129 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.
Der Kassenleiter Herr Liesche merkt hierzu an, dass sich der außerordentlich hohe Überschuss aus den personellen Veränderungen innerhalb der Verwaltung und den sich daraus ergebenen Schwierigkeiten eines geregelten Ablaufs ergeben hat.
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgende Rücklagen aus dem Jahresergebnis 2019 zu bilden:
Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Diekholzen für das Haushaltsjahr 2018 wird gem. § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2019 erzielte Überschuss in Höhe von 811.677,95 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2019 erzielte Überschuss in Höhe von 7.999,00 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Frau Dieckhoff-Hübinger wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2019 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür