Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt

Auszug - Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B  

Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2021/637 Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B
   
 
Status:öffentlich  

Bereits der Haushalt 2021 hat gezeigt, dass es in Zukunft immer schwerer wird, einen ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden. Um auf die angespannte Finanzlage zu reagieren, gelten die Grundsätze der Finanzmittelschaffung des § 111 Abs. 5 NKomVG, wonach die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel,

 

1. soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen

2. im übrigen aus Steuern

 

zu beschaffen haben, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung bleibt als Mittel hierfür nur die Erhöhung der Grundsteuer B.

 

Die letzte Anpassung des Grundsteuerhebesatzes der Grundsteuer B erfolgte zum 01.01.2013. Da jedoch die Grundsteuer nach dem festgestellten Einheitswert des Grundstücks bemessen wird, steigen die Einnahmen nicht mit der allgemeinen wirtschaftlichen Kaufkraft der Bürger an. Da andererseits der Gemeindehaushalt von der permanenten Teuerung betroffen ist, bleibt nur die Möglichkeit über eine Hebesatzanpassung an der gestiegenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu partizipieren. Wird diese Anpassung über einen längeren Zeitraum hinweg unterlassen, verringert sich die Kaufkraft des Gemeindehaushaltes.

 Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Hebesatz der Grundsteuer B von 360 auf 390 zu erhöhen.

Diese Erhöhung würde zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von ca. 70.000 € führen.

 

Ratsherr Steinhäuser merkt an, dass er einer Erhöhung von Steuern auf Grund der ohnehin schon hohen Belastung der Bürger nicht zustimmen kann. Ratsherr Müller schlägt vor, die Planungen im Haushalt 2022 abzuwarten und die Einnahmen mit den Ausgaben zu vergleichen. Ratsherr Engelke weist bei der Erhöhung auf die Zumutbarkeit unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerung hin.

 

Frau Stüdemann verweist auf die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde und erläutert, dass Kredite nur für Ausgaben im Finanzhaushalt aufgenommen werden dürfen. Ratsherr Teichert merkt an, dass das Thema mit Fingerspitzengefühl angegangen werden sollte.
 

 


Beschluss:

Der Fachausschuss spricht die Empfehlung aus, den Hebesatz der Grundsteuer B zum 01.01.2022 auf 390 v. Hundert zu erhöhen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:6

 

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen