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Auszug - Änderung der Hundesteuersatzung  

Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2021/633 Änderung der Hundesteuersatzung
   
 
Status:öffentlich  

Die zurzeit gültige Hundesteuersatzung trat am 01.01.2002 in Kraft. Die Steuer beträgt seitdem für jeden Hund 60 € jährlich.

In den umliegenden Gemeinden erfolgt eine Staffelung der Steuer nach der Anzahl der Hunde und die Steuer für die „gefährlichen“ Hunde liegt deutlich über der Steuer für die anderen Hunde. Die Hundesteuersatzung wurde aus diesem Grund wie folgt angepasst:

 

a) für den ersten Hund       72,00 €

b) für den zweiten Hund       96,00 €

c) für jeden weiteren Hund    120,00 €

d) für den ersten Hund nach § 3 Abs. 2   348,00 €

e) für jeden weiteren Hund nach § 3 Abs. 2   456,00 €

 

Erstmalig müssen nach dieser Satzung Hundebesitzer von gefährlichen Hunden mehr Steuern für ihre Hunde zahlen (§ 3 Abs. 2 der Satzung). Als gefährlich werden die folgenden Hunderassen eingestuft:

American Staffordshire-Terrier

Staffordshire-Bullterrier

Bullterrier

Pitbull-Terrier

 

Durch die Umsetzung der geänderten Hundesteuersatzung kommt es zu Mehreinnahmen in Höhe von ca. 7.000 €.

Frau Stüdemann zieht Vergleiche zu anderen Gemeinden und hält eine Änderung der Satzung nach 19 Jahren für längst überfällig. Auch werden sogenannte „Listenhunde“ nicht berücksichtigt. Auch kam es vor, dass auswärtige Hunde hier auf Grund des geringen einheitlichen Steuersatzes bei  in der Gemeinde Diekholzen lebenden Verwandten angemeldet wurden.

 


Beschluss:

Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde die anliegende Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 01.01.2022 zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

 

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen