Sitzung des Gemeinderates | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 23.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:25 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2021/603 Bebauungsplan Diekholzen Nr. 31 "Koppelweg" | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
BAL Franke weist darauf hin, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im Rat vom 24.06.2021 beschlossen wurde. Zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung übersandten Anregungen der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange, hat der Planer eine Stellungnahme verfasst, der sich die Verwaltung anschließt.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Vorlage vom Planer vorgeschlagen.
2a. Der Bebauungsplan Nr. 31 „Koppelweg" wird aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 sowie § 10 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 10 und 58 NKomVG vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der jeweils zuletzt geltenden Fassung als Satzung beschlossen.
2b. Der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür