Hilfsnavigation
Quickmenu
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Volltextsuche
Seiteninhalt

Auszug - Wohnbebauung in 2. Reihe - Schützenstraße 6 in Diekholzen - Hydraulisches Gutachten  

Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Technik und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20   (öffentlich ab 17:30) Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2021/553 Wohnbebauung in 2. Reihe - Schützenstraße 6 in Diekholzen - Hydraulisches Gutachten
   
 
Status:öffentlich  

BAL Franke geht zusammenfassend auf die Vorlage ein. Das vom Rat geforderte hydraulische Gutachten konnte nicht erbracht werden. Es wurde ein sogenannter Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept eingereicht, der hinsichtlich der Bemessung des Regenwassergrundstücksanschlusses auf die bereits durch den Landkreis erteilte Baugenehmigung für die Bebauung in 1. Reihe Bezug nimmt. Die für das bereits genehmigte Bauvorhaben berechnete Regenwassermenge, die über die Kanalisation abgeleitet wird, soll durch die Bebauung in 2. Reihe nicht erhöht werden.

 

Ratsfrau Mönner spricht sich entschieden gegen das Vorhaben aus. Die Bebauung sei nach wie vor zu eng, es werde zu viel Fläche versiegelt. Die Regenrückhaltung sei nicht ausreihend.
 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung der Gemeinde Diekholzen wird beauftragt, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Plans und die Möglichkeit einer Wohnbebauung in 2. Reihe zu prüfen und ins Verfahren zu bringen. Die Kosten für die Prüfung und das Verfahren trägt der Antragssteller, da es sich um die Erfüllung von individuellen Bedürfnissen eines Einzelnen handelt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:5

 

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1

 

 

zurück nach oben drucken

Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen