Sitzung des Schulausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Schulausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 10.06.2021 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:40 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2021/549 Kindertagesstätte St. Marien, Hinter dem Dorfe 4 und 6 a in Söhre | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Franke informiert über die Nutzung des OG als Hort - Haus 4
Die Baugenehmigung für die Nutzung des OG als Hort wurde im August 2017 erteilt. Letzte Arbeiten werden mit dem Einbau einer Brandschutztür im Büro der Kita-Leitung abgeschlossen. Ausführungstermin: Sommerferien 2021. Im Anschluss erfolgt die Abnahme gemeinsam mit dem Landkreis.
Brandschutzmängel 18.06.2020
Anlässlich einer Brandverhütungsschau im Juli 2020 wurden für die Häuser „Hinter dem Dorfe 4 und 6a“ brandschutztechnische Mängel festgestellt.
Für beide Häuser wurden Brandschutzkonzepte in Abstimmung mit dem Landkreis Hildesheim aufgestellt. Die Sicherheitsbeleuchtungen, Rettungswegkennzeichnungen und Fluchtwegpläne wurden erneuert.
Für das Haus 4 ist eine Abnahme gemeinsam mit dem Landkreis Hildesheim erfolgt. Feuerwehrpläne liegen vor. Eine brandschutztechnische Einweisung des Personals erfolgt zeitnah.
2. Rettungsweg - Haus 6a
Für das Haus 6a steht diese Abnahme noch aus. Es ist ein 2. baulicher Rettungsweg zu erstellen und ein Stahlträger brandschutztechnisch zu verkleiden. Der Stahlträger wird in den Sommerferien verkleidet. Für den 2. Rettungsweg musste ein Bauantrag gestellt werden, welcher vom Landkreis zu genehmigen ist. Die statischen Berechnungen werden derzeit erstellt. Die Montage der Treppe erfolgt zeitnah nach erfolgreicher Baugenehmigung.
Im Anschluss erfolgt die Abnahme gemeinsam mit dem Landkreis und eine brandschutztechnische Einweisung des Personals.
Einfriedung / Zaunanlage Haus 4 und 6a
Im Rahmen einer Begehung mit der Landesunfallkasse Nds. im Feb. 2020 wurden die Zaunhöhen zur öffentlichen Straße hin bemängelt. Die Höhe der Zaunanlage wird auf 1,00 m erhöht.