Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Rat der Gemeinde Diekholzen | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.09.2019 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:10 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Aula der Grundschule Diekholzen | |||||||
Ort: | ||||||||
2019/337 Feuerwehrhaus Söhre | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Herr Bartels fasst die vorangegangenen Beratungen aus den beiden Klausurtagen und den Sitzungen des TA und VA zusammen. Alle Beteiligten sind sich über die Notwendigkeit eines Neubaus des Feuerwehrhauses Söhre mit drei Fahrzeugboxen, ausreichend dienenden Räumen und ausreichenden Flächen für Übungshof, Alarmhof und Parkplätzen einig.
Er zeigt anhand von Lageplänen die beiden möglichen Standorte, die sich bereits im Eigentum der Gemeinde befinden. Beide Standorte sind realisierbar, am Standort „Mühlenberg“ zeigt Herr Bartels wie sich die Fläche des geplanten Feuerwehrhauses in das dort mögliche Neubaugebiet einfügen könnte.
Die Bürgermeisterin ergänzt, dass in den Beratungen des TA und VA das Für und Wider der beiden Standorte ausführlich diskutiert wurde und der VA einen bestimmten Beschlussvorschlag erarbeitet hat.
Herr Bludau berichtet von der Kommandositzung der Feuerwehr, in der diese sich für den Standort Thoosmannbeek ausgesprochen hatte und führt an, dass diese Fläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist und als Standort daher nicht in Frage kommt. Aus seiner Sicht waren die vorangegangenen Beratungen und Diskussionen über diesen Standort darum Zeitverschwendung.
(Redaktionelle Anmerkung:
In der Anhörungsphase vor Erlass der Schutzgebietsverordnung hatte die Gemeinde den möglichen Standort eines neuen Feuerwehrhauses angezeigt bzw. dem Landkreis Hildesheim gegenüber mitgeteilt, dass die Fläche für ein neues Feuerwehrhaus aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden soll (Stellungnahme der Gemeinde vom 14.12.2017).
Der Landkreis Hildesheim hat dann ohne Rückkoppelung mit der Gemeinde mit Datum vom 09.01.2019 im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim die Schutzgebietsverordnung „Beuster und kalte Beuster“ verkündet.
Mit Schreiben vom 29.01.2019 wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass deren Anregung letztlich bei der Ausweisung des Schutzgebietes nicht berücksichtigt worden ist.
Die Gemeinde hatte dies damals zur Kenntnis genommen und nach Prüfung des Verordnungstextes festgestellt, dass nach § 4 die Errichtung baulicher Anlagen zwar verboten ist, aber dass nach § 7 (1) eine Befreiung von den Verboten gewährt werden kann.
Dies kann u.a. geschehen, wenn es aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist.
Der Bau eines Feuerwehrhauses geschieht aus Gründen der öffentlichen Daseinsvorsorge und erfüllt somit die vorgenannten Tatbestandsmerkmale.
Wenn ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst worden wäre, hätte die Gemeinde einen Antrag auf Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung bei der Naturschutzbehörde stellen können.
Somit hatte die Diskussion über den Standort Thoosmannbeek seine Berechtigung.)
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende über den im VA erarbeiteten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Diekholzen beschließt, dass die Verwaltung alle erforderlichen Schritte für den Neubau des Feuerwehrhauses Söhre in einem Neubaugebiet Am Mühlenberg einleitet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 1 Gegenstimme