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Auszug - Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines nachrückenden Ratsherrn   

Sitzung des Rates der Gemeinde Diekholzen
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:
2018/239 Verpflichtung und Pflichtenbelehrung eines nachrückenden Ratsherrn
   
 
Status:öffentlich  

Wortprotokoll

Ratsherr Helmut Ludewig ist am 08.05.2018 verstorben. Damit geht gemäß § 44 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) der freigewordene Sitz auf die nächste Ersatzperson über.

 

Als Ersatzperson für Herrn Ludewig würde ursprünglich Herr Gerald Lomp in den Rat der Gemeinde Diekholzen nachrücken. Herr Lomp hat jedoch mit Schreiben vom 24.05.2018 seinen Verzicht auf das Mandat erklärt. Er scheidet folglich für die weitere Wahlperiode als Ersatzperson gemäß § 45 NKWG aus.

 

Als Nachrücker für Herrn Lomp wurde nunmehr Herr Kai Rohr berufen.

Er erwirbt den Sitz mit der Annahme der Wahl.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Diekholzen weist den nachgerückten Ratsherrn Kai Rohr auf die ihm obliegenden Pflichten - § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot, § 42 NKomVG Vertretungsverbot - hin.

 

Gleichzeitig verpflichtet sie Herrn Rohr, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Der Ratsvorsitzende gratuliert Herrn Rohr im Namen aller und heißt ihn als Ratsmitglied herzlich willkommen.

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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen