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1. Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Stellungnahme vom Planer vorgeschlagen.
2. Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB.
23.09.2021 - Rat der Gemeinde Diekholzen
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen wie in der Stellungnahme vom Planer vorgeschlagen.
2. Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB.