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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und des öffentlichen Teils der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Diekholzen | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3.1 | Wahlbüros | ||||||||||
Ö 3.2 | Bedenken zu Entwässerung des neuen Baugebietes "Am Mühlenberg" | ||||||||||
Ö 3.3 | Briefkasten am Rathaus überfüllt | ||||||||||
Ö 4 | 8. Änderung Flächennutzungsplan - Gemeinde Diekholzen - "Am Mühlenberg" Auslegungsbeschluss - Beteiligung TÖB | 2021/604 | |||||||||
Ö 5 | 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Diekholzen | 2021/588 | |||||||||
Ö 6 | Bebauungsplan Barienrode Nr. 1 "Bergfeld-Neu", 6. Änderung; Erneuter Auslegungsbeschluss | 2021/589 | |||||||||
Ö 7 | Bebauungsplan - Söhre Nr. 10 "Am Mühlenberg" | 2021/602 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
1. Dem Bebauungsplan wird zugestimmt. (Abstimmung ggf. mit Änderungen) 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Zeichnung und Erläuterung für 14 Tage durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde durchgeführt werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit, im Bauamt der Gemeinde, die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
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16.09.2021 - Ausschuss für Technik und Umwelt | |||||||||||
Ö 3 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: 1. Dem Bebauungsplan wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
a) Die Begründung ist auf Seite 5 unter Punkt 3.4 Verkehr, Abs. 3 wie folgt zu ändern: „Im Süden erfolgt…., die für Kraftfahrzeuge als verkehrsberuhigte Einbahnstraße ausgelegt werden soll, aber eine kurze Verbindung für Radfahrer und Fußgänger in die Ortsmitte anbietet und als Notzufahrt für Rettungsfahrzeuge dienen kann, falls die östliche Hauptzufahrt blockiert sein sollte“.
b) Aufgrund der Topographie und der dadurch geringen einleitbaren Abflussmenge entsteht an der Straße Mühlenberg kein zweites Regenrückhaltebecken.
c) Im Umweltbericht, Seite 39 Punkt M 14 ist die Nutzung von Holz als unzulässig aufgeführt. Dies ist nicht korrekt. Die Nutzung von Holz ist zulässig.
d) In der im Rat am 24.06. 2021 abgestimmten Stichpunktliste wurde der Richtigkeit halber unter Punkt 9 „Westen“ durch „Osten“ ersetzt, dies war in den vorangegangenen Beratungen im Technischen Ausschuss übersehen worden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Zeichnung und Erläuterung für 14 Tage durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde durchgeführt werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit, im Bauamt der Gemeinde, die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung
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23.09.2021 - Rat der Gemeinde Diekholzen | |||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
a) Die Begründung ist auf Seite 5 unter Punkt 3.4 Verkehr, Abs. 3 wie folgt zu ändern: „Im Süden erfolgt…., die für Kraftfahrzeuge als verkehrsberuhigte Einbahnstraße ausgelegt werden soll, aber eine kurze Verbindung für Radfahrer und Fußgänger in die Ortsmitte anbietet und als Notzufahrt für Rettungsfahrzeuge dienen kann, falls die östliche Hauptzufahrt blockiert sein sollte“.
b) Aufgrund der Topographie und der dadurch geringen einleitbaren Abflussmenge entsteht an der Straße Mühlenberg kein zweites Regenrückhaltebecken.
c) Im Umweltbericht, Seite 39 Punkt M 14 ist die Nutzung von Holz als unzulässig aufgeführt. Dies ist nicht korrekt. Die Nutzung von Holz ist zulässig.
d) In der im Rat am 24.06. 2021 abgestimmten Stichpunktliste wurde der Richtigkeit halber unter Punkt 9 „Westen“ durch „Osten“ ersetzt, dies war in den vorangegangenen Beratungen im Technischen Ausschuss übersehen worden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Zeichnung und Erläuterung für 14 Tage durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde durchgeführt werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit, im Bauamt der Gemeinde, die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Bebauungsplan Diekholzen Nr. 31 "Koppelweg" | 2021/603 | |||||||||
Ö 9 | Fördernde Mitgliedschaft bei der Kommunalen Umwelt-Aktion UAN | 2021/611 | |||||||||
Ö 10 | Anfragen | ||||||||||
N 1 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 2 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 3 | (nichtöffentlich) | ||||||||||
N 4 | (nichtöffentlich) | ||||||||||