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Tagesordnung - Sitzung des Gemeinderates  

Bezeichnung: Sitzung des Gemeinderates
Gremium: Rat der Gemeinde Diekholzen
Datum: Do, 23.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Diekholzen
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Beschlussfähigkeit und des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde Diekholzen      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3.1  
Wahlbüros      
Ö 3.2  
Bedenken zu Entwässerung des neuen Baugebietes "Am Mühlenberg"      
Ö 3.3  
Briefkasten am Rathaus überfüllt      
Ö 4  
8. Änderung Flächennutzungsplan - Gemeinde Diekholzen - "Am Mühlenberg" Auslegungsbeschluss - Beteiligung TÖB  
Enthält Anlagen
2021/604  
Ö 5  
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Diekholzen  
Enthält Anlagen
2021/588  
Ö 6  
Bebauungsplan Barienrode Nr. 1 "Bergfeld-Neu", 6. Änderung; Erneuter Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2021/589  
Ö 7  
Bebauungsplan - Söhre Nr. 10 "Am Mühlenberg"
Enthält Anlagen
2021/602  
    VORLAGE
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1. Dem Bebauungsplan wird zugestimmt. (Abstimmung ggf. mit Änderungen)

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen.

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Zeichnung und Erläuterung für 14 Tage durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde durchgeführt werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit, im Bauamt der Gemeinde, die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

 

 

   
    16.09.2021 - Ausschuss für Technik und Umwelt
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1. Dem Bebauungsplan wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

a)      Die Begründung ist auf Seite 5 unter Punkt 3.4 Verkehr, Abs. 3 wie folgt zu ändern: „Im Süden erfolgt…., die für Kraftfahrzeuge als verkehrsberuhigte Einbahnstraße ausgelegt werden soll, aber eine kurze Verbindung für Radfahrer und Fußgänger in die Ortsmitte anbietet und als Notzufahrt für Rettungsfahrzeuge dienen kann, falls die östliche Hauptzufahrt blockiert sein sollte“.

 

b)      Aufgrund der Topographie und der dadurch geringen einleitbaren Abflussmenge entsteht an der Straße Mühlenberg kein zweites Regenrückhaltebecken.

 

c)      Im Umweltbericht, Seite 39 Punkt M 14 ist die Nutzung von Holz als unzulässig aufgeführt. Dies ist nicht korrekt. Die Nutzung von Holz ist zulässig.

 

d)      In der im Rat am 24.06. 2021 abgestimmten Stichpunktliste wurde der Richtigkeit halber unter Punkt 9 „Westen“ durch „Osten“ ersetzt, dies war in den vorangegangenen Beratungen im Technischen Ausschuss übersehen worden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen.

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Zeichnung und Erläuterung für 14 Tage durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde durchgeführt werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit, im Bauamt der Gemeinde, die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung

 

   
    23.09.2021 - Rat der Gemeinde Diekholzen
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Dem Bebauungsplan wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

a)      Die Begründung ist auf Seite 5 unter Punkt 3.4 Verkehr, Abs. 3 wie folgt zu ändern: „Im Süden erfolgt…., die für Kraftfahrzeuge als verkehrsberuhigte Einbahnstraße ausgelegt werden soll, aber eine kurze Verbindung für Radfahrer und Fußgänger in die Ortsmitte anbietet und als Notzufahrt für Rettungsfahrzeuge dienen kann, falls die östliche Hauptzufahrt blockiert sein sollte“.

 

b)      Aufgrund der Topographie und der dadurch geringen einleitbaren Abflussmenge entsteht an der Straße Mühlenberg kein zweites Regenrückhaltebecken.

 

c)      Im Umweltbericht, Seite 39 Punkt M 14 ist die Nutzung von Holz als unzulässig aufgeführt. Dies ist nicht korrekt. Die Nutzung von Holz ist zulässig.

 

d)      In der im Rat am 24.06. 2021 abgestimmten Stichpunktliste wurde der Richtigkeit halber unter Punkt 9 „Westen“ durch „Osten“ ersetzt, dies war in den vorangegangenen Beratungen im Technischen Ausschuss übersehen worden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter voranzubringen.

 

3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Zeichnung und Erläuterung für 14 Tage durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde durchgeführt werden. Der Öffentlichkeit wird während dieser Zeit, im Bauamt der Gemeinde, die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (1) BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

3

 

 

Ö 8  
Bebauungsplan Diekholzen Nr. 31 "Koppelweg"  
Enthält Anlagen
2021/603  
Ö 9  
Fördernde Mitgliedschaft bei der Kommunalen Umwelt-Aktion UAN  
2021/611  
Ö 10  
Anfragen      
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
               

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