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Geburtsurkunde Ausstellung
[Nr.99027002012000 ]

Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühren

  • Gebühr: 70,00 Euro
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • Gebühr: 15,00 Euro
    Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr: 7,50 Euro
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Zuständig

Gemeinde Diekholzen »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-0
Fax: 05121 202-55
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Vivien Stiehler »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-23
E-Mail oder Kontaktformular
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