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07.04.2022

Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Die Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum

28. April 2022

für die Landtagswahl am 09. Oktober 2022 Wahlberechtigte als Mitglieder für die
Wahlvorstände in den folgenden Wahlbezirken der Gemeinde Diekholzen vorzuschlagen:

  • 001 Diekholzen - Nord
  • 002 Diekholzen - Mitte/Nord
  • 003 Diekholzen - Mitte/Süd
  • 004 Diekholzen - Süd
  • 005 Diekholzen/Söhre - Ost
  • 006 Diekholzen/Söhre - West
  • 007 Diekholzen/Barienrode - Ost
  • 008 Diekholzen/Barienrode - West
  • 009 Diekholzen/Egenstedt

Für jeden Wahlvorstand sollen neun Mitglieder berufen werden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften können Bewerberinnen und Bewerber auf Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Vertrauenspersonen und stv. Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ebenfalls nicht zu Mitgliedern des Wahlvorstands berufen.

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen:

  1. die Mitglieder der Landesregierung, des Bundestages und des Landtages,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
  3. Wahlberechtigte, die das 67. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maß erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen, durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen,
  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

Kontakt

Stefan Grimm »
Alfelder Straße 5
31199 Diekholzen

Telefon: 05121 202-25
E-Mail oder Kontaktformular
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Landkarte DiekholzenLandkarte Diekholzen